Finanzamt Allendorf (Lumda)

Die Stadt Allendorf (Lumda) im Gießen-Kreis, Hessen, hat das Finanzamt Gießen als Ansprechpartner für steuerliche Belange. Wenn Sie in Allendorf wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung unkompliziert beim zuständigen Finanzamt einreichen. Das Finanzamt steht Ihnen außerdem bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung sowie zur Lohnsteuer beratend zur Seite. Es ist ratsam, sich über die geltenden Fristen zu informieren, um rechtzeitig alle notwendigen Unterlagen einzureichen. Auch die Einsichtnahme in Steuerbescheide und die Abgabe benötigter Belege werden dort umfassend unterstützt. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg kann es sein, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um schnell und einfach herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort relevant ist. So bleiben Sie immer auf dem Laufenden und können Ihre steuerlichen Angelegenheiten bestmöglich regeln.

Allendorf (Lumda) im Überblick

Einwohner 3.824 1.929 männlich
1.895 weiblich
Fläche 22,1 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 172

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Wer Licht wollte, musste zahlen: die Fenstersteuer

In England und Teilen Europas wurde im 17. bis 19. Jahrhundert die Anzahl der Fenster eines Hauses besteuert. Die Folge: Viele Menschen mauerten ihre Fenster zu, um Steuern zu sparen, und lebten lieber im Dunkeln – mit gesundheitlichen Folgen wie Rachitis.

Quelle: Finanzfüchse Sachsen – Kuriose Steuern

Gießen

Adresse

Schubertstraße 60
35392 Gießen

Postfach 110440 , 35349 Gießen

Kontakt

Telefon 069 2545-2545
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2620

Hinweis

Telefonische Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr. Termine nach Vereinbarung. Internet: www.finanzamt.hessen.de.

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Gießen

IBAN: DE05500000000050001540

BIC: MARKDEF1500

Zuständig für Postleitzahlen

35469

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Allendorf (Lumda)

?
Grundsteuer A 690%
Grundsteuer B 690%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Aktuelle Steuertermine für Allendorf (Lumda)

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Hessen sind berücksichtigt.

Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.09.2026
Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Allendorf (Lumda)

Wie erreiche ich das Finanzamt Allendorf (Lumda)?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Schubertstraße 60, 35392 Gießen, telefonisch unter 069 2545-2545. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Allendorf (Lumda) zuständig?

Das Amt ist für Allendorf (Lumda) mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Allendorf (Lumda) online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Allendorf (Lumda) abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Hessen, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Gießen Pohlheim Lich Grünberg Linden Hungen Buseck Wettenberg Langgöns Reiskirchen Lollar Biebertal

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank