Finanzamt Allendorf (Rhein-Lahn-Kreis)

Allendorf, gelegen im Rhein-Lahn-Kreis, Rheinland-Pfalz, ist dem Finanzamt Montabaur-Diez zugeordnet. Als Einwohner von Allendorf haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung bequem آنلاین oder persönlich im Finanzamt einzureichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung steht Ihnen das Team im Finanzamt gerne unterstützend zur Seite. Darüber hinaus können Sie sich zu Lohnsteuerfragen informieren und erhalten Hinweise zu den wichtigen Fristen, die für die Einreichung von Steuererklärungen gelten. Denken Sie auch daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Um das passende Finanzamt für Ihre neue Adresse zu finden, nutzen Sie unseren übersichtlichen Finanzamt-Finder.

Allendorf im Überblick

Einwohner 5.134 2.561 männlich
2.573 weiblich
Fläche 16,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 282

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Das Badezimmer und das häusliche Arbeitszimmer

Beim Streit ums häusliche Arbeitszimmer entschied der Bundesfinanzhof: Umbaukosten fürs Badezimmer sind nicht anteilig absetzbar. In der Diskussion um solche Fälle kursiert sogar die Anekdote eines „Toiletten-Tagebuchs", mit dem ein beruflicher Nutzungsanteil belegt werden sollte – ohne Erfolg.

Quelle: Bundesfinanzhof, Az. VIII R 16/15

Montabaur-Diez

Adresse

Koblenzer Str. 15
56410 Montabaur

Postfach 1461 , 56404 Montabaur

Kontakt

Telefon 02602/1210
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02602/12127099

Finanzamtsnummer

2730

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56370

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Allendorf

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Allendorf

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Rheinland-Pfalz sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Allendorf

Wann hat das Finanzamt Allendorf geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–16:00 Uhr; Do 8:00–18:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Allendorf?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Koblenzer Str. 15, 56410 Montabaur, telefonisch unter 02602/1210 oder per E-Mail an Poststelle@fa-mt.fin-rlp.de. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Allendorf zuständig?

Das Amt ist für Allendorf mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Allendorf online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Allendorf abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Rheinland-Pfalz, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Arzbach Pohl Biebrich Zimmerschied Siershahn Diez Mähren Ellenhausen Cramberg Seelbach Wallmerod Oberhaid

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank