Finanzamt Alleshausen

Die Gemeinde Alleshausen im Biberach-Kreis, Baden-Württemberg, fällt in den Zuständigkeitsbereich der Außenstelle Riedlingen des Finanzamts Biberach. Wenn Sie in Alleshausen leben und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, können Sie dies problemlos über die genannte Außenstelle tun. Die Mitarbeiter stehen Ihnen auch bei Fragen zu Ihrer steuerlichen Veranlagung, zur Lohnsteuer oder zu notwendigen Belegen hilfreich zur Seite. Behalten Sie im Hinterkopf, dass Fristen zur Einreichung von Steuerunterlagen unbedingt eingehalten werden müssen. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann dazu führen, dass Sie einen Wechsel des zuständigen Finanzamts haben. Nutzen Sie daher unsere Finanzamt-Finder-Funktion, um das für Ihren Wohnort richtige Finanzamt zu finden und alle steuerlichen Fragen komfortabel klären zu können.

Alleshausen im Überblick

Einwohner 6.606 3.212 männlich
3.394 weiblich
Fläche 14,0 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 204

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Leitungswasser 7 %, Mineralwasser 19 %

Wer Wasser aus dem Hahn trinkt, zahlt 7 % Mehrwertsteuer; abgefülltes Mineralwasser kostet dagegen 19 %. Auch beim Obst zeigt sich die Logik-Lücke: Der Apfel ist mit 7 % begünstigt, der Apfelsaft mit 19 % belegt.

Quelle: taz

Biberach Außenstelle Riedlingen

Adresse

Bahnhofstr. 11
88400 Biberach

Kontakt

Telefon 07351 59-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07351 591005

Finanzamtsnummer

2879

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Hinweis

Kirchstr. 30, Riedlingen ist die Besucheradresse der Außenstelle, Postanschrift: Bahnhofstr. 11, 88400 Biberach

Bankverbindung

KREISSPARKASSE BIBERACH

IBAN: DE27654500700000000017

BIC: SBCRDE66XXX

Zuständig für Postleitzahlen

88422

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Alleshausen

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Grundsteuer A 330%
Grundsteuer B 300%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Alleshausen

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.09.2026
Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Alleshausen

Wie erreiche ich das Finanzamt Alleshausen?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Bahnhofstr. 11, 88400 Biberach, telefonisch unter 07351 59-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Alleshausen zuständig?

Das Amt ist für Alleshausen mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Alleshausen online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Alleshausen abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Langenenslingen Unlingen Seekirch Bad Buchau Altheim Dürmentingen Ertingen Moosburg Riedlingen Uttenweiler Allmannsweiler Dürnau

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank