Finanzamt Allmannshofen

Die Gemeinde Allmannshofen im Kreis Augsburg, Freistaat Bayern, gehört zum Einzugsbereich des Finanzamts Augsburg-Land. Als Einwohner haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung kompetente Hilfe zu erhalten. Das Finanzamt ist auch für die Bearbeitung von Lohnsteuerangelegenheiten und Steuerbescheiden zuständig. Um keine Fristen zur Abgabe Ihrer Steuerunterlagen zu versäumen, sollten Sie sich über diese rechtzeitig informieren. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus könnte sich auch Ihr zuständiges Finanzamt ändern. Mithilfe unserer Finanzamt-Suchfunktion können Sie schnell ermitteln, welches Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zuständig ist. Für alle steuerlichen Anliegen in Allmannshofen ist das Finanzamt Augsburg-Land der wichtigste Ansprechpartner.

Allmannshofen im Überblick

Einwohner 965 501 männlich
464 weiblich
Fläche 10,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 252

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Der „Soli": geplant für ein Jahr, geblieben für Jahrzehnte

Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 eingeführt und war ursprünglich auf nur ein Jahr befristet – finanziert werden sollten u.a. deutsche Lasten aus dem Zweiten Golfkrieg. 1993 und 1994 wurde er gar nicht erhoben, ab 1995 dann unbefristet zur Finanzierung der deutschen Einheit – und er existiert bis heute.

Quelle: bpb – 30 Jahre Solidaritätszuschlag

Augsburg-Land

Adresse

Sieglindenstr. 19
86152 Augsburg

Kontakt

Telefon 0821 506-02
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0821 506-3270

Finanzamtsnummer

9102

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.30 – 13.00 Uhr
Di. 07.30 – 13.00 Uhr
Mi. 07.30 – 13.00 Uhr
Do. 07.30 – 13.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Online-Terminvereinbarung:
www.elster.de/eportal/uebersichtservicezentren
oder telefonisch: 0821/506-4410

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE76720000000072001505

BIC: MARKDEF1720

Zuständig für Postleitzahlen

86695

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Allmannshofen

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 375%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Allmannshofen

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.09.2026
Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Allmannshofen

Wann hat das Finanzamt Allmannshofen geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 7:30–13:00 Uhr; Di 7:30–13:00 Uhr; Mi 7:30–13:00 Uhr; Do 7:30–13:00 Uhr und 14:00–17:30 Uhr; Fr 7:30–12:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Allmannshofen?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Sieglindenstr. 19, 86152 Augsburg, telefonisch unter 0821 506-02. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Allmannshofen zuständig?

Das Amt ist für Allmannshofen mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Allmannshofen online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Allmannshofen abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Friedberg Königsbrunn Gersthofen Neusäß Aichach Bobingen Stadtbergen Schwabmünchen Mering Meitingen Kissing Diedorf

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank