Finanzamt Allmersbach im Tal

Allmersbach im Tal, gelegen im Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg, wird vom Finanzamt Backnang betreut. Egal, ob Sie Ihre Einkommensteuererklärung abgeben oder Fragen zu steuerlichen Themen klären möchten, das Finanzamt steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Sie können sich über Lohnsteuer, Abgabefristen für Steuererklärungen sowie die Ausstellung von Steuerbescheiden informieren. Bei einem Umzug innerhalb des Bundeslandes oder sogar über die Gemeindegrenzen hinaus kann es sein, dass Sie ein anderes Finanzamt kontaktieren müssen. Um sicherzustellen, dass Sie die richtige Behörde erreichen, können Sie unseren Finanzamt-Finder verwenden. Dieser führt Sie direkt zu dem für Ihren Wohnort zuständigen Finanzamt.

Allmersbach im Tal im Überblick

Einwohner 259 130 männlich
129 weiblich
Fläche 4,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Faktencheck: Bezahlt die Sektsteuer „noch immer" die Kaiser-Flotte?

Der populäre Spruch, mit der Sektsteuer werde „bis heute die Kaiser-Flotte bezahlt", ist ein Mythos. Die Flotte gibt es seit über 100 Jahren nicht mehr, die Einnahmen fließen in den allgemeinen Bundeshaushalt. Die Steuer wurde 1933 sogar auf null gesenkt und erst 1939 wieder aktiviert – ein Lehrstück dafür, dass Steuern, einmal eingeführt, selten wieder verschwinden.

Quelle: Wikipedia – Schaumweinsteuer

Backnang

Adresse

Spinnerei 48
71522 Backnang

Postfach 1260 , 71502 Backnang

Kontakt

Telefon 07191 12-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07191 12-221

Finanzamtsnummer

2851

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE07600000000060201501

BIC: MARKDEF1600

Zuständig für Postleitzahlen

71571, 71573

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Allmersbach im Tal

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Aktuelle Steuertermine für Allmersbach im Tal

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.09.2026
Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Allmersbach im Tal

Wie erreiche ich das Finanzamt Allmersbach im Tal?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Spinnerei 48, 71522 Backnang, telefonisch unter 07191 12-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Allmersbach im Tal zuständig?

Das Amt ist für Allmersbach im Tal mit 2 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Allmersbach im Tal online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Allmersbach im Tal abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Burgstetten Auenwald Aspach Murrhardt Sulzbach an der Murr Weissach im Tal Kirchberg an der Murr Großerlach Althütte Oppenweiler Backnang Spiegelberg

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank