Finanzamt Alt Zauche-Wußwerk/Stara Niwa-Wózwjerch

In Alt Zauche-Wußwerk/Stara Niwa-Wózwjerch, die zur Gemeinde Dahme-Spreewald im Bundesland Brandenburg gehört, ist das Finanzamt Königs Wusterhausen zuständig. Die Einwohner dieser Gemeinde können ihre Einkommensteuererklärungen dort einreichen und erhalten Unterstützung bei allen Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Auch zu Themen wie Lohnsteuer und Fristen stehen die Mitarbeiter des Finanzamts bereit, um Ihnen zu helfen. Eine rechtzeitige Bereitstellung von Belegen ist dabei wichtig, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden. Sollte ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg geplant sein, könnte dies einen Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge haben. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um schnell das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden.

Alt Zauche-Wußwerk/Stara Niwa-Wózwjerch im Überblick

Einwohner 475 228 männlich
247 weiblich
Fläche 33,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 62

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

„Notopfer Berlin" – die Briefmarken-Pflichtsteuer

Von 1948 bis 1956 musste auf fast jeden Brief in Westdeutschland zusätzlich eine 2-Pfennig-Marke „Notopfer Berlin" geklebt werden – eine Sondersteuer zugunsten des blockierten West-Berlin. Rund 20,7 Milliarden dieser Marken wurden gedruckt; sie brachten Milliarden ein.

Quelle: Tagesspiegel

Königs Wusterhausen

Adresse

Max-Werner-Straße 9
15711 Königs Wusterhausen

Kontakt

Telefon 03375 275-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3049

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Königs Wusterhausen

IBAN: DE61100000000016001505

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

15913

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Alt Zauche-Wußwerk/Stara Niwa-Wózwjerch

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Grundsteuer A 315%
Grundsteuer B 405%
Gewerbesteuer 330%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Alt Zauche-Wußwerk/Stara Niwa-Wózwjerch

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Brandenburg sind berücksichtigt.

Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.09.2026
Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Alt Zauche-Wußwerk/Stara Niwa-Wózwjerch

Wie erreiche ich das Finanzamt Alt Zauche-Wußwerk/Stara Niwa-Wózwjerch?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Max-Werner-Straße 9, 15711 Königs Wusterhausen, telefonisch unter 03375 275-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Alt Zauche-Wußwerk/Stara Niwa-Wózwjerch zuständig?

Das Amt ist für Alt Zauche-Wußwerk/Stara Niwa-Wózwjerch mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Alt Zauche-Wußwerk/Stara Niwa-Wózwjerch online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Alt Zauche-Wußwerk/Stara Niwa-Wózwjerch abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Brandenburg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank