Finanzamt Altbach

In der Gemeinde Altbach, die im Kreis Esslingen, Baden-Württemberg liegt, ist das Finanzamt Esslingen zuständig. Hier haben die Bürger die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und erhalten kompetente Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Das Finanzamt informiert über die relevanten Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen und bietet Hilfe bei Lohnsteuerfragen. Bei der Einsichtnahme in Steuerbescheide und dem Einreichen von Belegen steht das Finanzamt ebenfalls zur Seite. Falls ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus ansteht, kann sich Ihre zuständige Finanzamtadresse ändern. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um herauszufinden, welches Finanzamt für Altbach zuständig ist und alle notwendigen Informationen zu erhalten.

Altbach im Überblick

Einwohner 114 53 männlich
61 weiblich
Fläche 1,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Rekord auf vier Pfoten: 430 Millionen Euro Hundesteuer

Die Einnahmen aus der Hundesteuer klettern Jahr für Jahr auf neue Rekorde: 2024 nahmen die Kommunen rund 430 Millionen Euro ein, nach 421 Millionen 2023. Im Zehnjahresvergleich ist das ein Plus von über 40 Prozent (2013: 299 Millionen).

Quelle: Destatis – Rekordeinnahmen Hundesteuer 2024

Esslingen

Adresse

Entengrabenstr. 11
73728 Esslingen

Kontakt

Telefon 0711 397-2929
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0711 397-2400

Finanzamtsnummer

2859

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Hinweis

Zuständig für Ostfildern Nellingen und Ostfildern Scharnhausen.
Zuständigkeit Ostfildern Kemnat und Ostfildern Ruit siehe beim Finanzamt Stuttgart III.
Weitere örtliche Zuständigkeiten siehe Gemeindeliste.

GRUNDSTÜCKSWERTSTELLE auch Filderstadt, Leinfelden-Echterdingen, Ostfildern Ruit und Ostfildern Kemnat.

Bankverbindung

KREISSPARKASSE ESSLINGEN-NUERTINGEN

IBAN: DE70611500200000902139

BIC: ESSLDE66XXX

Zuständig für Postleitzahlen

73774, 73776

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Altbach

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Grundsteuer A 300%
Grundsteuer B 380%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Altbach

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.09.2026
Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Altbach

Wie erreiche ich das Finanzamt Altbach?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Entengrabenstr. 11, 73728 Esslingen, telefonisch unter 0711 397-2929. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Altbach zuständig?

Das Amt ist für Altbach mit 2 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Altbach online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Altbach abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Lichtenwald Ostfildern Deizisau Reichenbach an der Fils Denkendorf Baltmannsweiler Wernau (Neckar) Hochdorf Köngen Plochingen Esslingen am Neckar Neuhausen auf den Fildern

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank