Finanzamt Altdorf b.Nürnberg

Die Gemeinde Altdorf b.Nürnberg im Kreis Nürnberger Land, Freistaat Bayern, fällt unter die Zuständigkeit des Finanzamtes Mittelfranken-Ost (221) (bis 31.12.2025 FA Hersbruck). Bewohner von Altdorf können hier ihre Einkommensteuererklärung unkompliziert einreichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Das Finanzamt bietet auch Hilfestellungen bei Lohnsteuerangelegenheiten an und ist der richtige Ansprechpartner, wenn es um die Ausstellung von Steuerbescheiden geht. Es ist ratsam, die Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen zu beachten, um Verzögerungen zu vermeiden. Denken Sie daran: Ein Umzug über die Gemeindegrenzen kann dazu führen, dass ein neues Finanzamt für Ihre steuerlichen Angelegenheiten zuständig wird. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort oder eine neue Adresse schnell zu ermitteln.

Altdorf b.Nürnberg im Überblick

Einwohner 15.478 7.630 männlich
7.848 weiblich
Fläche 48,6 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 245

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Pferdesteuer: nur noch eine einzige Gemeinde

2013 führten vier hessische Kommunen eine Pferdesteuer ein (Vorreiter: Bad Sooden-Allendorf, 200 €/Pferd/Jahr). Nach Protesten der Reiter ruderten fast alle zurück – heute erhebt sie bundesweit nur noch die Gemeinde Schlangenbad.

Quelle: Wikipedia – Pferdesteuer

Mittelfranken-Ost (221) (bis 31.12.2025 FA Hersbruck)

Adresse

Amberger Str. 76
91217 Hersbruck

Postfach 273 , 91211 Hersbruck

Kontakt

Telefon 09151 731-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09151 731-2500

Finanzamtsnummer

9221

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 13.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Für Sie zuständig sind alle Standorte des Finanzamts Mittelfranken-Ost. Online-Terminvereinbarung: www.elster.de/eportal/uebersichtservicezentren oder telefonisch: 09151/731-2400

Bankverbindung

BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE20700500000004360586

BIC: BYLADEMMXXX

Zuständig für Postleitzahlen

90518

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Altdorf b.Nürnberg

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Grundsteuer A 344%
Grundsteuer B 341%
Gewerbesteuer 330%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Altdorf b.Nürnberg

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.09.2026
Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Altdorf b.Nürnberg

Wann hat das Finanzamt Altdorf b.Nürnberg geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–13:00 Uhr; Di 8:00–12:00 Uhr; Mi 8:00–12:00 Uhr; Do 8:00–12:00 Uhr und 13:00–17:00 Uhr; Fr 8:00–12:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Altdorf b.Nürnberg?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Amberger Str. 76, 91217 Hersbruck, telefonisch unter 09151 731-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Altdorf b.Nürnberg zuständig?

Das Amt ist für Altdorf b.Nürnberg mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Altdorf b.Nürnberg online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Altdorf b.Nürnberg abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Lauf a.d.Pegnitz Feucht Röthenbach a.d.Pegnitz Hersbruck Burgthann Schwaig b.Nürnberg Schnaittach Schwarzenbruck Leinburg Pommelsbrunn Rückersdorf Neunkirchen a.Sand

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank