Finanzamt Altdorf (Böblingen)

In Altdorf, einer Gemeinde im Kreis Böblingen in Baden-Württemberg, ist das Finanzamt Böblingen verantwortlich. Bewohner von Altdorf können hier ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Beratung zu Fragen der steuerlichen Veranlagung. Das Finanzamt bietet darüber hinaus Informationen zu Lohnsteuer, Fristen und Steuerbescheiden an. Um Ihre steuerlichen Angelegenheiten reibungslos zu gestalten, ist es ratsam, sich frühzeitig mit Ihrem Finanzamt in Verbindung zu setzen. Ein anstehender Umzug könnte zudem dazu führen, dass ein neues Finanzamt zuständig wird, sollten Sie die Gemeindegrenzen überschreiten. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden und sicherzustellen, dass Sie die erforderlichen Informationen zur Hand haben.

Altdorf im Überblick

Einwohner 1.022 520 männlich
502 weiblich
Fläche 11,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · International

Dänemarks Fettsteuer – nach 15 Monaten gescheitert

Dänemark führte 2011 als weltweit erstes Land eine „Fettsteuer" auf Lebensmittel mit hohem Gehalt an gesättigten Fettsäuren ein (rund 2,15 Euro pro Kilo Fett). Sie galt als bürokratischer Albtraum und wurde schon nach rund 15 Monaten wieder abgeschafft. In Deutschland wird über eine solche Steuer bis heute diskutiert, aber nie eingeführt.

Quelle: Handelsblatt – Dänemark führt Fettsteuer ein

Böblingen

Adresse

Talstr. 46
71034 Böblingen

Postfach 1307 , 71003 Böblingen

Kontakt

Telefon 07031 13-01
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07031 13-3200

Finanzamtsnummer

2856

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE29600000000060301500

BIC: MARKDEF1600

Zuständig für Postleitzahlen

71155

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Altdorf

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Grundsteuer A 360%
Grundsteuer B 370%
Gewerbesteuer 370%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Altdorf

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Altdorf

Wie erreiche ich das Finanzamt Altdorf?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Talstr. 46, 71034 Böblingen, telefonisch unter 07031 13-01. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Altdorf zuständig?

Das Amt ist für Altdorf mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Altdorf online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Altdorf abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Sindelfingen Ehningen Magstadt Deckenpfronn Gäufelden Holzgerlingen Gärtringen Schönaich Weil im Schönbuch Herrenberg Mötzingen Bondorf

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank