Finanzamt Altenstadt (Neu-Ulm)

Altenstadt im Kreis Neu-Ulm, Freistaat Bayern, hat das Finanzamt Neu-Ulm als zuständige Behörde. Wenn Sie in Altenstadt wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, können Sie dies unkompliziert bei Ihrem Finanzamt tun. Hier erhalten Sie auch Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung, Lohnsteuer sowie Fristen. Steuerbescheide und Belege lassen sich ebenfalls dort klären und einreichen. Im Falle eines Umzugs über die Gemeindegrenzen hinaus kann sich die Zuständigkeit Ihres Finanzamts ändern. Um sicherzustellen, dass Sie stets das richtige Finanzamt kontaktieren, empfiehlt es sich, unseren Finanzamt-Finder zu nutzen. Dieser hilft Ihnen dabei, die zuständige Behörde für Ihren Wohnort in Altenstadt schnell zu ermitteln.

Altenstadt im Überblick

Einwohner 5.416 2.758 männlich
2.658 weiblich
Fläche 31,3 km²
Gemeindetyp Markt
Bundestagswahlkreis 254

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Das Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten

Ein hauptberuflicher Torwarttrainer durfte prüfen lassen, ob sein Sky-Bundesliga-Abo (46,90 €/Monat) als Werbungskosten absetzbar ist. Der Bundesfinanzhof entschied 2019: Bei tatsächlich beruflicher Nutzung ist das möglich – das Finanzgericht solle sogar Spieler und Trainerkollegen als Zeugen vernehmen.

Quelle: Bundesfinanzhof, Az. VI R 24/16

Neu-Ulm

Adresse

Nelsonallee 5
89231 Neu-Ulm

Postfach 1460 , 89204 Neu-Ulm

Kontakt

Telefon 0731 7045-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0731 7045-500

Finanzamtsnummer

9151

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.30 – 12.30 Uhr
Di. 07.30 – 12.30 Uhr
Mi. 07.30 – 12.30 Uhr
Do. 07.30 – 12.30 Uhr
Fr. 07.30 – 12.30 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Online-Terminvereinbarung:
www.elster.de/eportal/uebersichtservicezentren
oder telefonisch: 0731/7045-105

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE76720000000072001505

BIC: MARKDEF1720

Zuständig für Postleitzahlen

89279, 89281

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Altenstadt

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 330%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Aktuelle Steuertermine für Altenstadt

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.09.2026
Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Altenstadt

Wann hat das Finanzamt Altenstadt geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 7:30–12:30 Uhr; Di 7:30–12:30 Uhr; Mi 7:30–12:30 Uhr; Do 7:30–12:30 Uhr; Fr 7:30–12:30 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Altenstadt?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Nelsonallee 5, 89231 Neu-Ulm, telefonisch unter 0731 7045-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Altenstadt zuständig?

Das Amt ist für Altenstadt mit 2 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Altenstadt online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Altenstadt abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Neu-Ulm Senden Illertissen Weißenhorn Vöhringen Elchingen Nersingen Pfaffenhofen a.d.Roth Bellenberg Buch Roggenburg Holzheim

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank