Finanzamt Altlußheim

Die Gemeinde Altlußheim gehört zum Rhein-Neckar-Kreis in Baden-Württemberg und wird vom Finanzamt Schwetzingen betreut. Hier können die Bürger ihre Einkommensteuererklärung abgeben und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung beraten lassen. Auch Anliegen zur Lohnsteuer sind dort gut aufgehoben. Es ist wichtig, die Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen im Blick zu behalten, um mögliche Nachteile zu vermeiden. Wenn Sie Steuerbescheide oder Belege einreichen möchten, steht Ihnen das Finanzamt Schwetzingen mit Rat und Tat zur Seite. Beachten Sie, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamts nach sich zieht. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihre neue Adresse zuständig ist, nutzen Sie unseren praktischen Finanzamt-Finder. Das Finanzamt Schwetzingen ist somit eine wichtige Anlaufstelle für alle steuerlichen Fragen in Altlußheim.

Altlußheim im Überblick

Einwohner 225 121 männlich
104 weiblich
Fläche 4,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 202

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Salz, Streichhölzer, Spielkarten – Steuern, die es nicht mehr gibt

Die uralte Salzsteuer wurde in Deutschland erst zum 1.1.1993 abgeschafft (Aufkommen 1991: 53 Mio. DM). Auch die Zündwarensteuer (auf Streichhölzer) und die Spielkartensteuer verschwanden erst 1981, die Teesteuer und die Leuchtmittelsteuer ebenfalls 1993 – allesamt Bagatellsteuern mit zuletzt geringem Ertrag.

Quelle: Wikipedia – Salzsteuer

Schwetzingen

Adresse

Schloss
68723 Schwetzingen

Kontakt

Telefon 06202 81-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06202 81-298

Finanzamtsnummer

2843

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

SPARKASSE HEIDELBERG

IBAN: DE89672500200025008111

BIC: SOLADES1HDB

Zuständig für Postleitzahlen

68800, 68801, 68804

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Altlußheim

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 370%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Altlußheim

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.09.2026
Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Altlußheim

Wie erreiche ich das Finanzamt Altlußheim?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Schloss, 68723 Schwetzingen, telefonisch unter 06202 81-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Altlußheim zuständig?

Das Amt ist für Altlußheim mit 3 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Altlußheim online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Altlußheim abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Reilingen Schwetzingen Brühl Ketsch Neulußheim Plankstadt Hockenheim Oftersheim

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank