Finanzamt Anzinger Forst

Die Gemeinde Anzinger Forst im Kreis Ebersberg, Freistaat Bayern, hat kein direkt zugeordnetes Finanzamt. Sollten Sie in Anzinger Forst wohnen und steuerliche Angelegenheiten klären müssen, könnte das Finanzamt Ebersberg für Sie zuständig sein. Bei Fragen zur Einkommensteuererklärung oder zur steuerlichen Veranlagung können Sie sich an dieses Finanzamt wenden. Bedenken Sie, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde auch einen Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge haben kann. Um die richtige Behörde zu finden, nutzen Sie bitte unsere Finanzamt-Suchfunktion. Diese zeigt Ihnen, welches Finanzamt für Ihre Wohnadresse verantwortlich ist, sodass Sie alle erforderlichen Belege fristgerecht einreichen können.
💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Hundesteuer war eine Luxussteuer für Reiche

Die Hundesteuer entstand als Luxusabgabe: Preußenkönig Friedrich Wilhelm III. besteuerte ab 1810 Hunde neben Dienstboten, Katzen und Pferden – wer sich Tiere zum Vergnügen leisten konnte, sollte auch zahlen. Die älteste erhaltene Hundesteuermarke („Freihund" Nr. 273) stammt von 1817.

Quelle: Stadtmuseum Berlin

Aktuelle Steuertermine für Anzinger Forst

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Anzinger Forst

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Anzinger Forst abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank