Finanzamt Asbach (Neuwied)

Die Gemeinde Asbach, gelegen im Kreis Neuwied in Rheinland-Pfalz, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Neuwied. Hier können Einwohner ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Die Mitarbeitenden des Finanzamts helfen auch bei Lohnsteueranliegen und stehen Ihnen bei Fragen zu Steuerbescheiden gerne zur Verfügung. Achten Sie darauf, alle relevanten Fristen einzuhalten und Belege rechtzeitig einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden. Beachten Sie, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt zuständig wird. Mit unserem Finanzamt-Finder können Sie problemlos herausfinden, an welches Finanzamt Sie sich wenden müssen.

Asbach im Überblick

Einwohner 5.584 2.732 männlich
2.852 weiblich
Fläche 2,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 281

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Eine Milliarde Euro – nur aus Kaffee

Die deutsche Kaffeesteuer bringt dem Bund rund eine Milliarde Euro pro Jahr. Eine im 18. Jahrhundert eingeführte Abgabe sorgt also bis heute für Milliardeneinnahmen – beim morgendlichen Kaffee trinkt jeder ein Stück Steuergeschichte mit.

Quelle: Wikipedia – Kaffeesteuergesetz (Deutschland)

Neuwied

Adresse

Augustastr. 70
56564 Neuwied

Postfach 1561 , 56505 Neuwied

Kontakt

Telefon 02631/9100
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02631/91029906

Finanzamtsnummer

2732

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

53567

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Asbach

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 475%
Gewerbesteuer 385%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Asbach

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Rheinland-Pfalz sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Asbach

Wann hat das Finanzamt Asbach geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–16:00 Uhr; Do 8:00–18:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Asbach?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Augustastr. 70, 56564 Neuwied, telefonisch unter 02631/9100 oder per E-Mail an Poststelle@fa-nr.fin-rlp.de. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Asbach zuständig?

Das Amt ist für Asbach mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Asbach online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Asbach abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Rheinland-Pfalz, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Leutesdorf Rodenbach bei Puderbach Rheinbrohl Bad Hönningen Unkel Straßenhaus Kurtscheid Erpel Bonefeld Oberraden Urbach Melsbach

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank