Finanzamt Aschau i.Chiemgau

Aschau i.Chiemgau ist eine Gemeinde im Kreis Rosenheim, Freistaat Bayern, die dem Finanzamt Rosenheim m. ASt Wasserburg zugeordnet ist. Wenn Sie in dieser Gemeinde wohnen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder Lohnsteuer können Sie sich ebenfalls an das Finanzamt wenden. Achten Sie auf die Fristen, die für die Einreichung Ihrer Steuererklärungen gelten, um mögliche Nachteile zu vermeiden. Darüber hinaus erhalten Sie von dort Ihre Steuerbescheide und die notwendigen Belege. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt schnell und unkompliziert zu finden. Bedenken Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus möglicherweise einen Wechsel des Finanzamts zur Folge hat.

Aschau i.Chiemgau im Überblick

Einwohner 5.471 2.586 männlich
2.885 weiblich
Fläche 79,6 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 221

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Das Ehegattensplitting kam per Gerichtsurteil

Das Ehegattensplitting entstand nicht aus politischer Großzügigkeit, sondern weil das Bundesverfassungsgericht 1957 die damalige Zusammenveranlagung als Verstoß gegen den Ehe-Schutz (Art. 6 GG) für nichtig erklärte. Daraufhin wurde 1958 das Splitting eingeführt.

Quelle: Wikipedia – Steuersplitting

Rosenheim m. ASt Wasserburg

Adresse

Wittelsbacherstr. 25
83022 Rosenheim

Postfach 100255 , 83002 Rosenheim

Kontakt

Telefon 08031 201-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 08031 201-222

Finanzamtsnummer

9156

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.30 – 12.30 Uhr
Di. 07.30 – 12.30 Uhr
Mi. 07.30 – 12.30 Uhr
Do. 07.30 – 12.30 Uhr
Fr. 07.30 – 12.30 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Juni bis September: jeden 2. Donnerstag des Monats von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Oktober bis Mai: jeden Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE36700000000071001503

BIC: MARKDEF1700

Zuständig für Postleitzahlen

83225, 83226, 83227, 83228, 83229

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Aschau i.Chiemgau

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Grundsteuer A 360%
Grundsteuer B 360%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Aschau i.Chiemgau

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.09.2026
Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Aschau i.Chiemgau

Wann hat das Finanzamt Aschau i.Chiemgau geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 7:30–12:30 Uhr; Di 7:30–12:30 Uhr; Mi 7:30–12:30 Uhr; Do 7:30–12:30 Uhr; Fr 7:30–12:30 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Aschau i.Chiemgau?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Wittelsbacherstr. 25, 83022 Rosenheim, telefonisch unter 08031 201-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Aschau i.Chiemgau zuständig?

Das Amt ist für Aschau i.Chiemgau mit 5 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Aschau i.Chiemgau online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Aschau i.Chiemgau abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Rosenheim Kolbermoor Bad Aibling Bruckmühl Wasserburg a.Inn Raubling Prien a.Chiemsee Feldkirchen-Westerham Stephanskirchen Bad Feilnbach Bad Endorf Großkarolinenfeld

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank