Finanzamt Aschbach

In der Gemeinde Aschbach, im Kreis Kusel in Rheinland-Pfalz, ist das Finanzamt Kusel-Landstuhl zuständig. Bewohner dieser Gemeinde können hier ihre Einkommensteuererklärung einreichen und haben die Möglichkeit, individuelle Fragen zur steuerlichen Veranlagung zu klären. Wenn Sie Belege oder Informationen zu Ihrem Steuerbescheid benötigen, steht Ihnen das Finanzamt ebenfalls zur Verfügung. Es ist wichtig, Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen zu beachten, um eventuelle Nachteile zu vermeiden. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus könnte ein anderer Finanzamt zuständig werden, was es zu beachten gilt. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell und einfach herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. Informieren Sie sich bei Ihrem Finanzamt Kusel-Landstuhl über alle notwendigen Schritte zur Einreichung Ihrer Steuererklärung.

Aschbach im Überblick

Einwohner 466 228 männlich
238 weiblich
Fläche 6,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 198

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Faktencheck: Sind 80 % der Steuerliteratur weltweit deutsch?

Politiker behaupteten oft, 60 bis 80 Prozent der weltweiten Steuerliteratur seien auf Deutsch verfasst. Eine Auswertung der weltgrößten Steuerbibliothek in Amsterdam zeigte jedoch: Es sind nur rund 15 Prozent. Deutsche schreiben zwar viel über Steuern, aber bei Weitem nicht 80 Prozent.

Quelle: DIW Berlin – Steuerliteratur-Mythos

Kusel-Landstuhl

Adresse

Trierer Str. 46
66869 Kusel

Postfach 1251 , 66864 Kusel

Kontakt

Telefon 06381/99670
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06381/996721060

Finanzamtsnummer

2723

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

67753

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Aschbach

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 600%
Gewerbesteuer 385%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Aschbach

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Rheinland-Pfalz sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Aschbach

Wann hat das Finanzamt Aschbach geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–16:00 Uhr; Do 8:00–18:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Aschbach?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Trierer Str. 46, 66869 Kusel, telefonisch unter 06381/99670 oder per E-Mail an Poststelle@fa-ku.fin-rlp.de. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Aschbach zuständig?

Das Amt ist für Aschbach mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Aschbach online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Aschbach abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Rheinland-Pfalz, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Adenbach Wolfstein Dunzweiler Ehweiler Niedermohr Waldmohr Oberweiler im Tal Reipoltskirchen Ruthweiler Wiesweiler Weilerbach Buborn

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank