Finanzamt Asselfingen

Asselfingen, eine charmante Gemeinde im Alb-Donau-Kreis von Baden-Württemberg, fällt in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Ulm. Wenn Sie dort wohnen, ist es von Vorteil zu wissen, dass Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einreichen können. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zu Lohnsteuerangelegenheiten sind die Mitarbeiter stets bereit, zu helfen. Es ist ratsam, sich über die Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen sowie die Zustellung von Steuerbescheiden zu informieren, um mögliche Fristversäumnisse zu vermeiden. Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde kann es jedoch sein, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Um das für Ihren Wohnort passende Finanzamt zu finden, verwenden Sie unseren Finanzamt-Finder. Das Finanzamt Ulm ist auch eine Anlaufstelle für die Einreichung der benötigten Belege.

Asselfingen im Überblick

Einwohner 1.844 929 männlich
915 weiblich
Fläche 14,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 210

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Den Polizeihund von der Steuer absetzen

Ein Polizei-Hundeführer, der seinen Diensthund (Schutz- und Sprengstoffspürhund) zuhause versorgen musste, darf die Kosten dafür voll als Werbungskosten absetzen. Der Bundesfinanzhof urteilte: Hundeführer und Diensthund bilden eine „funktionale Einheit".

Quelle: Bundesfinanzhof

Ulm

Adresse

Wagnerstr. 2
89077 Ulm

Postfach 1860 , 89008 Ulm

Kontakt

Telefon 0731/1030
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0731/103800

Finanzamtsnummer

2888

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE13630000000063001500

BIC: MARKDEF1630

Zuständig für Postleitzahlen

89176

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Asselfingen

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Grundsteuer A 330%
Grundsteuer B 310%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Asselfingen

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.09.2026
Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Asselfingen

Wie erreiche ich das Finanzamt Asselfingen?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Wagnerstr. 2, 89077 Ulm, telefonisch unter 0731/1030. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Asselfingen zuständig?

Das Amt ist für Asselfingen mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Asselfingen online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Asselfingen abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Setzingen Nerenstetten Neenstetten Öllingen Weidenstetten Dornstadt Nellingen Rammingen Blaustein Langenau Lonsee Illerrieden

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank