Finanzamt Aßling

Die Gemeinde Aßling im Kreis Ebersberg, Freistaat Bayern, fällt in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Ebersberg. Hier haben die Bürger die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung direkt an ihr Finanzamt zu wenden. Das Finanzamt Ebersberg bietet Unterstützung bei der Lohnsteuer und informiert über die relevanten Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen. Es ist ratsam, alle erforderlichen Belege rechtzeitig bereitzustellen, um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten. Die Steuerbescheide, die Sie von Ihrem Finanzamt erhalten, sind wichtig für Ihre finanzielle Planung. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um schnell das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden. Denken Sie daran, dass ein Umzug außerhalb der Gemeinde Auswirkungen auf die Zuständigkeit Ihres Finanzamts haben kann.

Aßling im Überblick

Einwohner 4.545 2.233 männlich
2.312 weiblich
Fläche 31,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 212

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Bayern und das Bier-Sonderrecht

Die Biersteuer ist eine deutsche Kuriosität: Sie wird vom Zoll (einer Bundesbehörde) verwaltet, ihr Aufkommen steht aber den Bundesländern zu. Bayern bestand bei der Schaffung des Grundgesetzes ausdrücklich auf dieser Sonderregelung.

Quelle: Destatis – Verbrauchsteuern

Ebersberg

Adresse

Schloßplatz 1
85560 Ebersberg

Kontakt

Telefon 08092 267-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 08092 267-102

Finanzamtsnummer

9112

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.00 – 12.00 Uhr
Di. 07.00 – 12.00 Uhr
Mi. 07.00 – 12.00 Uhr
Do. 07.00 – 12.00 Uhr
Fr. 07.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Servicezentrum 01.10. - 31.05.: jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat: 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr; 01.06. - 30.09.: jeden 1. Donnerstag im Monat 13.00 bis 17.00 Uhr

Bankverbindung

UNICREDIT BANK GMBH (HYPOVEREINSBANK)

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE39700211800004001010

BIC: HYVEDEMM418

Zuständig für Postleitzahlen

85615, 85617

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Aßling

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 370%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Aßling

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.09.2026
Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Aßling

Wann hat das Finanzamt Aßling geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 7:00–12:00 Uhr; Di 7:00–12:00 Uhr; Mi 7:00–12:00 Uhr; Do 7:00–12:00 Uhr; Fr 7:00–12:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Aßling?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Schloßplatz 1, 85560 Ebersberg, telefonisch unter 08092 267-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Aßling zuständig?

Das Amt ist für Aßling mit 2 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Aßling online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Aßling abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Vaterstetten Poing Grafing b.München Markt Schwaben Ebersberg Kirchseeon Zorneding Pliening Glonn Anzing Steinhöring Forstinning

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank