Finanzamt Aßling
Aßling im Überblick
2.312 weiblich
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026
Steuer-ID oder Steuernummer: Was ist Ihnen wichtiger für Ihre Finanzen?
Bayern und das Bier-Sonderrecht
Die Biersteuer ist eine deutsche Kuriosität: Sie wird vom Zoll (einer Bundesbehörde) verwaltet, ihr Aufkommen steht aber den Bundesländern zu. Bayern bestand bei der Schaffung des Grundgesetzes ausdrücklich auf dieser Sonderregelung.
Quelle: Destatis – Verbrauchsteuern Destatis – Verbrauchsteuern
Ebersberg
Adresse
Schloßplatz 1
85560 Ebersberg
Kontakt
Finanzamtsnummer
9112
Öffnungszeiten
Servicezentrum:
Hinweis
Servicezentrum 01.10. - 31.05.: jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat: 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr; 01.06. - 30.09.: jeden 1. Donnerstag im Monat 13.00 bis 17.00 Uhr
Bankverbindung
UNICREDIT BANK GMBH (HYPOVEREINSBANK)
Kontoinhaber: Freistaat Bayern
IBAN: DE39700211800004001010
BIC: HYVEDEMM418
Zuständig für Postleitzahlen
Realsteuer-Hebesätze 2024 für Aßling
?Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024
Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.
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Aktuelle Steuertermine für Aßling
Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.
Häufige Fragen zum Finanzamt Aßling
Wann hat das Finanzamt Aßling geöffnet?
Die Öffnungszeiten sind: Mo 7:00–12:00 Uhr; Di 7:00–12:00 Uhr; Mi 7:00–12:00 Uhr; Do 7:00–12:00 Uhr; Fr 7:00–12:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.
Wie erreiche ich das Finanzamt Aßling?
Sie erreichen das Amt unter der Adresse Schloßplatz 1, 85560 Ebersberg, telefonisch unter 08092 267-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.
Für welche Orte ist das Finanzamt Aßling zuständig?
Das Amt ist für Aßling mit 2 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.
Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Aßling online abgeben?
Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →
Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Aßling abgeben?
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.
Dieses Finanzamt ist auch zuständig für
Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.
Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank