Finanzamt Aubstadt

Aubstadt, gelegen im Kreis Rhön-Grabfeld, Freistaat Bayern, ist dem Finanzamt Bad Neustadt a.d.S. zugeordnet. Für die Einwohner von Aubstadt ist es wichtig, ihre Einkommensteuererklärung fristgerecht einzureichen und auf die korrekte steuerliche Veranlagung zu achten. Das Finanzamt Bad Neustadt a.d.S. bietet Ihnen die Möglichkeit, bei Fragen zu Lohnsteuer und Steuerbescheiden Unterstützung zu erhalten. Achten Sie darauf, alle notwendigen Belege rechtzeitig zur Hand zu haben, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden. Sollten Sie innerhalb von Bayern umziehen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall ein anderes Finanzamt zuständig sein könnte. Nutzen Sie unsere praktische Finanzamt-Suchfunktion, um schnell das für Ihre Wohnsituation passende Finanzamt zu finden.

Aubstadt im Überblick

Einwohner 731 374 männlich
357 weiblich
Fläche 11,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 247

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Hunde zahlen, Katzen nicht

Die Hundesteuer gibt es in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert – Katzen, Wellensittiche oder Pferde bleiben dagegen steuerfrei. Je nach Gemeinde reicht der Satz von 0 Euro bis über 1.000 Euro im Jahr für einen „Listenhund".

Quelle: Destatis – Rekordeinnahmen Hundesteuer

Bad Neustadt a.d.S.

Adresse

Meininger Str. 39
97616 Bad Neustadt

Kontakt

Telefon 09771 9104-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09771 9104-444

Finanzamtsnummer

9206

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 13.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. 08.00 – 13.00 Uhr
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 13.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE32790000000079301501

BIC: MARKDEF1790

Zuständig für Postleitzahlen

97633

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Aubstadt

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 270%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Aubstadt

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.09.2026
Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Aubstadt

Wann hat das Finanzamt Aubstadt geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–13:00 Uhr; Mi 8:00–13:00 Uhr; Do 8:00–17:00 Uhr; Fr 8:00–13:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Aubstadt?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Meininger Str. 39, 97616 Bad Neustadt, telefonisch unter 09771 9104-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Aubstadt zuständig?

Das Amt ist für Aubstadt mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Aubstadt online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Aubstadt abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Bad Neustadt a.d.Saale Bad Königshofen i.Grabfeld Mellrichstadt Bischofsheim i.d.Rhön Hohenroth Ostheim v.d.Rhön Oberelsbach Sandberg Salz Fladungen Bastheim Sulzfeld

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank