Finanzamt Aufseß

Aufseß, eine Gemeinde im Kreis Bayreuth im Freistaat Bayern, hat das Finanzamt Bayreuth als zuständige Behörde für steuerliche Angelegenheiten. Sollten Sie in Aufseß leben, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einreichen. Das Finanzamt bietet Ihnen umfassende Informationen zur steuerlichen Veranlagung sowie Unterstützung bei Fragen zur Lohnsteuer. Es ist wichtig, sich über die geltenden Fristen zu informieren, um Steuerbescheide rechtzeitig einreichen zu können. Beachten Sie, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise einen Wechsel Ihres zuständigen Finanzamts zur Folge hat. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um schnell und einfach herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist und um sich über alle erforderlichen Belege zu informieren. Dies hilft Ihnen, Ihre steuerlichen Angelegenheiten effizient zu regeln.

Aufseß im Überblick

Einwohner 1.263 640 männlich
623 weiblich
Fläche 29,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 236

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Das Branntweinmonopol zahlte drauf

Fast 100 Jahre lang regelte das Branntweinmonopol (ab 1919) den deutschen Schnaps-Markt. Am Ende war es ein Verlustgeschäft: Statt Einnahmen kostete es den Bund rund 80 Mio. Euro Zuschüsse pro Jahr. 2018 wurde es abgeschafft, die Beamten wechselten zum Zoll.

Quelle: Bundesfinanzministerium

Bayreuth

Adresse

Maximilianstr. 12
95444 Bayreuth

Postfach 110361 , 95422 Bayreuth

Kontakt

Telefon 0921 609-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0921 609-1011

Finanzamtsnummer

9208

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 12.30 Uhr
Di. 08.00 – 12.30 Uhr
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Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.30 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE HOCHFRANKEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE83780500000380020750

BIC: BYLADEM1HOF

Zuständig für Postleitzahlen

91347

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Aufseß

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 310%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank