Finanzamt Auw bei Prüm

Die Gemeinde Auw bei Prüm im Eifelkreis Bitburg-Prüm, Rheinland-Pfalz, hat das Finanzamt Bitburg-Prüm als zuständige Behörde. Wenn Sie in Auw wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt beim Finanzamt einreichen. Das Team des Finanzamts unterstützt Sie bei allen Fragen zur steuerlichen Veranlagung und hilft Ihnen bei der Klärung von Themen rund um die Lohnsteuer. Auch bei Fristen und Steuerbescheiden stehen die Mitarbeiter des Finanzamts bereit, um Ihnen weiterzuhelfen. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um sicherzustellen, dass Sie die für Sie zuständige Behörde erreichen. Denken Sie daran, dass ein Umzug aus Auw heraus möglicherweise einen Wechsel des Finanzamts zur Folge haben kann.

Auw bei Prüm im Überblick

Einwohner 286 130 männlich
156 weiblich
Fläche 9,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 200

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Dierfeld: 9 Einwohner, 900 % Gewerbesteuer

Den höchsten Gewerbesteuer-Hebesatz Deutschlands hat ausgerechnet die kleinste Gemeinde des Landes: Dierfeld in der Eifel mit nur rund 9 Einwohnern verlangt 900 %. Ein Unternehmen würde dort die höchstmögliche kommunale Gewerbesteuerlast tragen.

Quelle: Wikipedia – Hebesatz (Steuerrecht)

Bitburg-Prüm

Adresse

Kölner Straße 20
54634 Bitburg

Postfach 1252 , 54622 Bitburg

Kontakt

Telefon 06561/6030
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06561/60315090

Finanzamtsnummer

2710

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Bitburg-Prüm

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

54597

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Auw bei Prüm

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank