Finanzamt Baar (Schwaben)

Baar (Schwaben) ist eine Gemeinde im Kreis Aichach-Friedberg, Freistaat Bayern, und gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Augsburg-Land. Hier haben die Bürger die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und sich über die steuerliche Veranlagung zu informieren. Bei Fragen zur Lohnsteuer und zu Steuerbescheiden sind die Mitarbeiter des Finanzamts Augsburg-Land die richtigen Ansprechpartner. Achten Sie darauf, die Fristen zur Abgabe Ihrer Steuererklärungen einzuhalten, um unerwünschte Nachteile zu vermeiden. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann dazu führen, dass sich das zuständige Finanzamt ändert. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. Die Unterstützung durch das Finanzamt Augsburg-Land ist für alle steuerlichen Belange in Baar (Schwaben) unerlässlich.

Baar (Schwaben) im Überblick

Einwohner 1.282 668 männlich
614 weiblich
Fläche 16,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 253

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Quelle: Stadt Köln

Augsburg-Land

Adresse

Sieglindenstr. 19
86152 Augsburg

Kontakt

Telefon 0821 506-02
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0821 506-3270

Finanzamtsnummer

9102

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.30 – 13.00 Uhr
Di. 07.30 – 13.00 Uhr
Mi. 07.30 – 13.00 Uhr
Do. 07.30 – 13.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Online-Terminvereinbarung:
www.elster.de/eportal/uebersichtservicezentren
oder telefonisch: 0821/506-4410

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE76720000000072001505

BIC: MARKDEF1720

Zuständig für Postleitzahlen

86674

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Baar (Schwaben)

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Grundsteuer A 390%
Grundsteuer B 390%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank