Finanzamt Bachhagel

Die Gemeinde Bachhagel im Kreis Dillingen a.d.Donau, Freistaat Bayern, fällt unter die Zuständigkeit des Finanzamts Dillingen. Es bietet umfassende Unterstützung bei der Einreichung Ihrer Einkommensteuererklärung sowie bei sämtlichen Fragen zur steuerlichen Veranlagung und Lohnsteuer. Bei Unsicherheiten bezüglich Ihrer Steuerbescheide können Sie sich an die kompetenten Mitarbeiter des Finanzamts wenden. Achten Sie immer auf die geltenden Fristen, um Verzögerungen oder Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Unsere Finanzamt-Suchfunktion ist eine hilfreiche Ressource, um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden. Wenn Sie umziehen, insbesondere über die Gemeindegrenzen hinaus, kann das bedeuten, dass sich Ihr zuständiges Finanzamt ändert. So bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand Ihrer steuerlichen Verpflichtungen.

Bachhagel im Überblick

Einwohner 2.289 1.161 männlich
1.128 weiblich
Fläche 19,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 253

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Hunde zahlen, Katzen nicht

Die Hundesteuer gibt es in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert – Katzen, Wellensittiche oder Pferde bleiben dagegen steuerfrei. Je nach Gemeinde reicht der Satz von 0 Euro bis über 1.000 Euro im Jahr für einen „Listenhund".

Quelle: Destatis – Rekordeinnahmen Hundesteuer

Dillingen

Adresse

Schloßstr. 3
89407 Dillingen

Kontakt

Telefon 09071 507-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09071 507-300

Finanzamtsnummer

9109

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 12.30 Uhr
Di. 08.00 – 12.30 Uhr
Mi. 08.00 – 12.30 Uhr
Do. 08.00 – 12.30 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE76720000000072001505

BIC: MARKDEF1720

Zuständig für Postleitzahlen

89429

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bachhagel

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Grundsteuer A 450%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 310%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank