Finanzamt Bad Peterstal-Griesbach

Die Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach gehört zum Ortenaukreis in Baden-Württemberg und ist dem Finanzamt Offenburg -14- zugeordnet. Wenn Sie in dieser Gemeinde wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung abgeben möchten oder Fragen zur steuerlichen Veranlagung haben, wenden Sie sich an das zuständige Finanzamt. Hier erhalten Sie Unterstützung bei der Einreichung und können sich über wichtige Fristen informieren. Das Finanzamt hilft Ihnen auch, die benötigten Belege zu organisieren, um Ihre Steuererklärung korrekt und fristgerecht einzureichen. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus sollten Sie beachten, dass sich die Zuständigkeit für Ihr Finanzamt ändern kann. Um das für Sie zuständige Finanzamt zu finden, nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion. Diese macht es Ihnen leicht, immer den richtigen Ansprechpartner zu erreichen.

Bad Peterstal-Griesbach im Überblick

Einwohner 7.956 3.864 männlich
4.092 weiblich
Fläche 26,4 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 208

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Im Schnitt gibt es 1.240 Euro zurück

Wer eine Steuererklärung abgibt, bekommt im Schnitt Geld zurück: Laut Statistischem Bundesamt lag die durchschnittliche Erstattung bei 1.240 Euro. Von 15,2 Mio. veranlagten Steuerpflichtigen erhielten 13,2 Mio. eine Rückzahlung – sich erklären lohnt sich also fast immer.

Quelle: Destatis

Offenburg -14-

Adresse

Zeller Str. 1
77654 Offenburg

Postfach 1440 , 77604 Offenburg

Kontakt

Telefon 0781 12026-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0781 12026-1999

Finanzamtsnummer

2814

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE78660000000066001518

BIC: MARKDEF1660

Zuständig für Postleitzahlen

72250, 77737, 77740

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bad Peterstal-Griesbach

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Grundsteuer A 340%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Bad Peterstal-Griesbach

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Bad Peterstal-Griesbach

Wie erreiche ich das Finanzamt Bad Peterstal-Griesbach?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Zeller Str. 1, 77654 Offenburg, telefonisch unter 0781 12026-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Bad Peterstal-Griesbach zuständig?

Das Amt ist für Bad Peterstal-Griesbach mit 3 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Bad Peterstal-Griesbach online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Bad Peterstal-Griesbach abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Lautenbach Offenburg Berghaupten Durbach Gengenbach Renchen Ortenberg Oppenau Schutterwald Hohberg Oberkirch Ohlsbach

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank