Finanzamt Bad Säckingen

Die Stadt Bad Säckingen im Kreis Waldshut, Baden-Württemberg, hat das Finanzamt Waldshut-Tiengen Außenstelle Bad Säckingen als zuständige Behörde. Bewohner von Bad Säckingen können ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einreichen. Für Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zur Lohnsteuer stehen Ihnen die Fachkräfte des Finanzamts gern zur Verfügung. Es ist ratsam, die Fristen zur Einreichung von Steuerbescheiden im Blick zu behalten, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Haben Sie alle notwendigen Belege bereit, um Ihre Steuerangelegenheiten effizient zu bearbeiten. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus könnte auch Ihr zuständiges Finanzamt wechseln.

Bad Säckingen im Überblick

Einwohner 291 145 männlich
146 weiblich
Fläche 1,6 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 208

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Eine Milliarde Euro – nur aus Kaffee

Die deutsche Kaffeesteuer bringt dem Bund rund eine Milliarde Euro pro Jahr. Eine im 18. Jahrhundert eingeführte Abgabe sorgt also bis heute für Milliardeneinnahmen – beim morgendlichen Kaffee trinkt jeder ein Stück Steuergeschichte mit.

Quelle: Wikipedia – Kaffeesteuergesetz (Deutschland)

Waldshut-Tiengen Außenstelle Bad Säckingen

Adresse

Werderstr. 5
79713 Bad Säckingen

Kontakt

Telefon 07761 566-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07761 566-126

Finanzamtsnummer

2816

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA ↑:

Hinweis

Nur Besucheradresse der Außenstelle! Postanschrift = Bahnhofstr. 11, 79761 Waldshut-Tiengen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE81680000000068301501

BIC: MARKDEF1680

Zuständig für Postleitzahlen

79713

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bad Säckingen

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 490%
Gewerbesteuer 390%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Bad Säckingen

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.09.2026
Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Bad Säckingen

Wie erreiche ich das Finanzamt Bad Säckingen?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Werderstr. 5, 79713 Bad Säckingen, telefonisch unter 07761 566-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Bad Säckingen zuständig?

Das Amt ist für Bad Säckingen mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Bad Säckingen online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Bad Säckingen abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Todtmoos Ibach Herrischried Murg Dachsberg (Südschwarzwald) Rickenbach Albbruck St. Blasien Laufenburg (Baden) Bernau im Schwarzwald Wehr Görwihl

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank