Finanzamt Bad Wilsnack

In der Stadt Bad Wilsnack, gelegen im Kreis Prignitz in Brandenburg, sind die Bewohner dem Finanzamt Kyritz zugeordnet. Dieses Finanzamt unterstützt Sie bei der Einreichung Ihrer Einkommensteuererklärung und beantwortet Ihre Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Insbesondere die Klärung von Lohnsteuerfragen sowie die Unterstützung beim Zusammenstellen der erforderlichen Belege sind wichtige Dienstleistungen. Es ist zu beachten, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Die rechtzeitige Einhaltung von Fristen und der Umgang mit Steuerbescheiden sind ebenfalls entscheidende Aspekte, die das Finanzamt in Bad Wilsnack abdeckt. Um schnell das zuständige Finanzamt zu finden, können Sie unsere praktische Finanzamt-Suchfunktion nutzen und sich einen Überblick über Ihre steuerlichen Pflichtaufgaben verschaffen.

Bad Wilsnack im Überblick

Einwohner 2.512 1.185 männlich
1.327 weiblich
Fläche 79,4 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 56

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

„Geld stinkt nicht" – die römische Urinsteuer

Der römische Kaiser Vespasian (69–79 n. Chr.) erhob eine Steuer auf Urin aus öffentlichen Latrinen, der zum Gerben und Wäschewaschen begehrt war. Als sein Sohn die schmutzige Geldquelle kritisierte, hielt Vespasian ihm eine Münze unter die Nase – daher stammt der bis heute geflügelte Satz „Pecunia non olet" („Geld stinkt nicht").

Quelle: Wikipedia – Pecunia non olet

Kyritz

Adresse

Perleberger Straße 1
16866 Kyritz

Kontakt

Telefon 033971 65-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3052

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Kyritz

IBAN: DE07100000000016001507

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

19334, 19336

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bad Wilsnack

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Grundsteuer A 250%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Bad Wilsnack

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Brandenburg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Bad Wilsnack

Wie erreiche ich das Finanzamt Bad Wilsnack?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Perleberger Straße 1, 16866 Kyritz, telefonisch unter 033971 65-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Bad Wilsnack zuständig?

Das Amt ist für Bad Wilsnack mit 2 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Bad Wilsnack online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Bad Wilsnack abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Brandenburg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Neuruppin Wittenberge Wittstock/Dosse Perleberg Pritzwalk Kyritz Fehrbellin Rheinsberg Karstädt Wusterhausen/Dosse Heiligengrabe Groß Pankow (Prignitz)

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank