Finanzamt Baden-Baden

Die Stadt Baden-Baden im Stadtkreis Baden-Württemberg hat das Finanzamt Baden-Baden als zuständige Behörde für steuerliche Angelegenheiten. Wenn Sie in Baden-Baden wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung abgeben möchten, können Sie dies jederzeit direkt bei Ihrem Finanzamt erledigen. Auch wenn Sie Fragen zur steuerlichen Veranlagung haben oder Informationen zur Lohnsteuer benötigen, hilft Ihnen das Finanzamt Baden-Baden gerne weiter. Achten Sie darauf, die Fristen für die Einreichung von Steuerbescheiden und die dazugehörigen Belege einzuhalten, um rechtzeitig Rückmeldungen zu erhalten. Sollte ein Umzug über die Stadtgrenzen hinaus bevorstehen, kann dies bedeuten, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Mithilfe unseres Finanzamt-Finders finden Sie schnell heraus, welches Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zuständig ist. In Baden-Baden stehen Ihnen beim Finanzamt Baden-Baden umfassende Informationen und Unterstützung zur Verfügung.

Baden-Baden im Überblick

Einwohner 154 75 männlich
79 weiblich
Fläche 8,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Eine Milliarde Euro – nur aus Kaffee

Die deutsche Kaffeesteuer bringt dem Bund rund eine Milliarde Euro pro Jahr. Eine im 18. Jahrhundert eingeführte Abgabe sorgt also bis heute für Milliardeneinnahmen – beim morgendlichen Kaffee trinkt jeder ein Stück Steuergeschichte mit.

Quelle: Wikipedia – Kaffeesteuergesetz (Deutschland)

Baden-Baden

Adresse

Stephanienstr. 13
76530 Baden-Baden

Kontakt

Telefon 07221/359-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07221/359100

Finanzamtsnummer

2833

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

LANDESBANK BADEN-WUERTTEMBERG

IBAN: DE41600501017430500018

BIC: SOLADESTXXX

Zuständig für Postleitzahlen

76481, 76482, 76483, 76484, 76485, 76486, 76487, 76488, 76490, 76491, 76492, 76494, 76495, 76497, 76498, 76513, 76514, 76517, 76518, 76519, 76520, 76521, 76522, 76523, 76524, 76525, 76526, 76527, 76528, 76530, 76532, 76534

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Baden-Baden

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Grundsteuer A 490%
Grundsteuer B 490%
Gewerbesteuer 390%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Baden-Baden

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.09.2026
Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Baden-Baden

Wie erreiche ich das Finanzamt Baden-Baden?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Stephanienstr. 13, 76530 Baden-Baden, telefonisch unter 07221/359-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Baden-Baden zuständig?

Das Amt ist für Baden-Baden mit 32 Postleitzahlen zuständig.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Baden-Baden online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Baden-Baden abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank