Finanzamt Barendorf

Die Gemeinde Barendorf befindet sich im Kreis Lüneburg in Niedersachsen und wird vom Finanzamt Lüneburg betreut. Bewohner von Barendorf haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Das Finanzamt Lüneburg hilft Ihnen auch bei der Klärung von Themen rund um die Lohnsteuer sowie bei Fragen zu Steuerbescheiden und erforderlichen Belegen. Um etwaige Fristen für die Einreichung von Unterlagen nicht zu versäumen, ist es ratsam, sich frühzeitig zu informieren. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg könnte ein anderes Finanzamt für Ihre steuerlichen Angelegenheiten zuständig werden. Um das passende Finanzamt schnell zu finden, nutzen Sie bitte unsere Finanzamt-Suchfunktion.

Barendorf im Überblick

Einwohner 2.436 1.211 männlich
1.225 weiblich
Fläche 9,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 37

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Der „Soli": geplant für ein Jahr, geblieben für Jahrzehnte

Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 eingeführt und war ursprünglich auf nur ein Jahr befristet – finanziert werden sollten u.a. deutsche Lasten aus dem Zweiten Golfkrieg. 1993 und 1994 wurde er gar nicht erhoben, ab 1995 dann unbefristet zur Finanzierung der deutschen Einheit – und er existiert bis heute.

Quelle: bpb – 30 Jahre Solidaritätszuschlag

Lüneburg

Adresse

Am Alt. Eisenwerk 4
21339 Lüneburg

Postfach 1540 , 21305 Lüneburg

Kontakt

Telefon 04131 305-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2333

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE LUENEBURG

Kontoinhaber: Finanzamt Lüneburg

IBAN: DE10240501100000000018

BIC: NOLADE21LBG

Zuständig für Postleitzahlen

21397

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Barendorf

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Grundsteuer A 375%
Grundsteuer B 425%
Gewerbesteuer 375%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Barendorf

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Niedersachsen sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Barendorf

Wann hat das Finanzamt Barendorf geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–12:00 Uhr; Mi 8:00–12:00 Uhr; Do 8:00–12:00 Uhr und 13:00–17:00 Uhr; Fr 8:00–12:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Barendorf?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Am Alt. Eisenwerk 4, 21339 Lüneburg, telefonisch unter 04131 305-0 oder per E-Mail an Poststelle@fa-lg.niedersachsen.de. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Barendorf zuständig?

Das Amt ist für Barendorf mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Barendorf online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Barendorf abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Niedersachsen, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Lüneburg Adendorf Bleckede Reppenstedt Bardowick Amt Neuhaus Amelinghausen Deutsch Evern Melbeck Scharnebeck Brietlingen Dahlenburg

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank