Finanzamt Baruth/Mark

Die Stadt Baruth/Mark im Kreis Teltow-Fläming, Brandenburg, wird vom Finanzamt Luckenwalde betreut. Für die Bürger dieser Stadt ist es von zentraler Bedeutung, ihre Einkommensteuererklärung korrekt und fristgerecht beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Das Finanzamt Luckenwalde steht Ihnen bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zur Lohnsteuer jederzeit zur Verfügung. Es informiert Sie auch über wichtige Fristen und sendet Steuerbescheide rechtzeitig zu. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, können auch Belege direkt im Finanzamt eingereicht werden. Beachten Sie, dass ein Umzug in eine andere Kommune dazu führen kann, dass ein neues Finanzamt für Sie zuständig wird. Damit Sie nicht den Überblick verlieren, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell und unkompliziert das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu ermitteln. Die Mitarbeiter des Finanzamts Luckenwalde sind stets bereit, den Bürgern von Baruth/Mark bei ihren steuerlichen Anliegen zu helfen.

Baruth/Mark im Überblick

Einwohner 4.168 2.134 männlich
2.034 weiblich
Fläche 233,8 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 62

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Zweitwohnungsteuer wurde am Bodensee erfunden

Die erste Zweitwohnungsteuer Deutschlands führte 1973 die Kurstadt Überlingen am Bodensee ein – damit Ferienhausbesitzer, die Infrastruktur nutzten aber anderswo gemeldet waren, mitzahlten. 1983 bestätigte das Bundesverfassungsgericht sie als zulässige örtliche Aufwandsteuer.

Quelle: Wikipedia – Zweitwohnsitzsteuer

Luckenwalde

Adresse

Erich-Mendelsohn-Straße 2
14943 Luckenwalde

Kontakt

Telefon 03371 606-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3050

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Luckenwalde

IBAN: DE88100000000016001504

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

15837

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Baruth/Mark

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Grundsteuer A 260%
Grundsteuer B 360%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Baruth/Mark

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Brandenburg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Baruth/Mark

Wie erreiche ich das Finanzamt Baruth/Mark?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Erich-Mendelsohn-Straße 2, 14943 Luckenwalde, telefonisch unter 03371 606-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Baruth/Mark zuständig?

Das Amt ist für Baruth/Mark mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Baruth/Mark online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Baruth/Mark abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Brandenburg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Ludwigsfelde Blankenfelde-Mahlow Zossen Luckenwalde Jüterbog Rangsdorf Trebbin Großbeeren Am Mellensee Nuthe-Urstromtal Niedergörsdorf Dahme/Mark

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank