Finanzamt Barwedel

Die Gemeinde Barwedel im Kreis Gifhorn, Niedersachsen, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Gifhorn. Bewohner von Barwedel können ihr Einkommensteuererklärung sowohl direkt beim Finanzamt einreichen als auch über einen Steuerberater abwickeln lassen. Das Finanzamt gibt Ihnen auch Auskunft zu Themen wie Lohnsteuer, steuerlicher Veranlagung und den Abläufen bezüglich Steuerbescheiden. Bei Fragen, die über die üblichen Informationen hinausgehen, steht Ihnen das kompetente Team des Finanzamts zur Seite. Bitte beachten Sie, dass bei einem Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise ein Wechsel des zuständigen Finanzamts erforderlich ist. Mit unserem praktischen Finanzamt-Finder finden Sie schnell heraus, welches Finanzamt für Ihren Wohnort in Barwedel zuständig ist.

Barwedel im Überblick

Einwohner 978 489 männlich
489 weiblich
Fläche 19,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 51

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Der „Soli": geplant für ein Jahr, geblieben für Jahrzehnte

Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 eingeführt und war ursprünglich auf nur ein Jahr befristet – finanziert werden sollten u.a. deutsche Lasten aus dem Zweiten Golfkrieg. 1993 und 1994 wurde er gar nicht erhoben, ab 1995 dann unbefristet zur Finanzierung der deutschen Einheit – und er existiert bis heute.

Quelle: bpb – 30 Jahre Solidaritätszuschlag

Gifhorn

Adresse

Braunschw. Str. 6
38518 Gifhorn

Postfach 1249 , 38502 Gifhorn

Kontakt

Telefon 05371 800-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2319

Öffnungszeiten

Servicestelle Gifhorn:

Mo. 08.00 – 13.00 Uhr
Di. 08.00 – 13.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. 08.00 – 13.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE CELLE-GIFHORN-WOLFSBURG

Kontoinhaber: Finanzamt Gifhorn

IBAN: DE71269513110011009958

BIC: NOLADE21GFW

Zuständig für Postleitzahlen

38476

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Barwedel

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Grundsteuer A 330%
Grundsteuer B 330%
Gewerbesteuer 330%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Barwedel

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Niedersachsen sind berücksichtigt.

Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.09.2026
Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Barwedel

Wann hat das Finanzamt Barwedel geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–13:00 Uhr; Di 8:00–13:00 Uhr; Do 8:00–18:00 Uhr; Fr 8:00–13:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Barwedel?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Braunschw. Str. 6, 38518 Gifhorn, telefonisch unter 05371 800-0 oder per E-Mail an Poststelle@fa-gf.niedersachsen.de. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Barwedel zuständig?

Das Amt ist für Barwedel mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Barwedel online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Barwedel abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Niedersachsen, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Wolfsburg Gifhorn Sassenburg Wittingen Meine Meinersen Schwülper Isenbüttel Rühen Wesendorf Calberlah Müden (Aller)

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank