Finanzamt Baumholder

In der Stadt Baumholder, die im Kreis Birkenfeld, Rheinland-Pfalz, ansässig ist, ist das Finanzamt Idar-Oberstein zuständig. Die Bürger von Baumholder können ihre Einkommensteuererklärung unkompliziert bei diesem Finanzamt einreichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung, Lohnsteuer oder anderen steuerlichen Themen bieten die Mitarbeiter des Finanzamts hilfreiche Informationen und Unterstützung. Sollten Sie einen Umzug in eine andere Gemeinde planen, denken Sie daran, dass sich damit auch Ihr zuständiges Finanzamt ändern könnte. Nutzen Sie dazu unseren Finanzamt-Finder, um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu ermitteln. Achten Sie auf die Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen und die rechtzeitige Bereitstellung von Belegen und Steuerbescheiden. Das Finanzamt Idar-Oberstein sorgt dafür, dass Sie bei Ihren steuerlichen Angelegenheiten bestens beraten werden.

Baumholder im Überblick

Einwohner 6.060 2.998 männlich
3.062 weiblich
Fläche 18,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 270

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Steueroase Monheim: nur 250 % Hebesatz

Die Stadt Monheim am Rhein lockt mit einem Gewerbesteuer-Hebesatz von nur 250 % – einem der niedrigsten Deutschlands (Bundesschnitt ~360 %). Das Konzept hat die einst hochverschuldete Stadt zur reichen Kommune gemacht und sich zum bundesweit diskutierten Modell entwickelt.

Quelle: Handelsblatt

Idar-Oberstein

Adresse

Hauptstraße 199
55743 Idar-Oberstein

Postfach 12 22 40 , 55714 Idar-Oberstein

Kontakt

Telefon 06781/680
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06781/6818333

Finanzamtsnummer

2709

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55770, 55771, 55772, 55774

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Baumholder

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 500%
Gewerbesteuer 385%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Baumholder

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Rheinland-Pfalz sind berücksichtigt.

Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.09.2026
Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Baumholder

Wann hat das Finanzamt Baumholder geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–16:00 Uhr; Do 8:00–18:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Baumholder?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Hauptstraße 199, 55743 Idar-Oberstein, telefonisch unter 06781/680 oder per E-Mail an Poststelle@fa-io.fin-rlp.de. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Baumholder zuständig?

Das Amt ist für Baumholder mit 4 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Baumholder online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Baumholder abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Rheinland-Pfalz, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Weiden Hattgenstein Vollmersbach Gollenberg Eckersweiler Hahnweiler Sonnenberg-Winnenberg Heimbach Hellertshausen Hausen Ruschberg Rimsberg

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank