Finanzamt Baunach

Die Gemeinde Baunach im Kreis Bamberg, Freistaat Bayern, fällt in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Bamberg. Als Einwohner von Baunach haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung direkt beim Finanzamt einzureichen oder sich über wichtige steuerliche Themen zu informieren. Das Finanzamt steht Ihnen auch für Anliegen bezüglich der steuerlichen Veranlagung und Lohnsteuer zur Verfügung. Achten Sie darauf, die Fristen zur Abgabe Ihrer Steuererklärungen einzuhalten, um mögliche Nachteile zu vermeiden. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann dazu führen, dass sich Ihr zuständiges Finanzamt ändert. Unsere Finanzamt-Suchfunktion ist ein hilfreiches Tool, um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt schnell zu finden. Geben Sie einfach Ihre Adresse ein und entdecken Sie die passende Behörde für Ihre steuerlichen Fragen.

Baunach im Überblick

Einwohner 4.109 2.080 männlich
2.029 weiblich
Fläche 32,1 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 239

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Tübingens Verpackungssteuer – höchstrichterlich abgesegnet

Seit 2022 verlangt Tübingen eine Steuer auf Einweg-Verpackungen, -Geschirr und -Besteck (z.B. 50 Cent pro Coffee-to-go-Becher). Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Steuer im Januar 2025 für zulässig – seither denken bundesweit zahlreiche Kommunen über eigene Verpackungssteuern nach.

Quelle: Bundesverfassungsgericht

Bamberg

Adresse

Martin-Luther-Str. 1
96050 Bamberg

Kontakt

Telefon 0951 84-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0951 84-230

Finanzamtsnummer

9207

Hinweis

Für den Besuch im Servicezentrum ist in der Regel ein Termin erforderlich.
Online-Terminvereinbarung unter https://termin.elster.de/ oder telefonisch unter 0951 84-119.

Genauere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite Ihres Finanzamts.

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE98760000000077001502

BIC: MARKDEF1760

Zuständig für Postleitzahlen

96148

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Baunach

?
Grundsteuer A 420%
Grundsteuer B 420%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Aktuelle Steuertermine für Baunach

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.09.2026
Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Baunach

Wie erreiche ich das Finanzamt Baunach?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Martin-Luther-Str. 1, 96050 Bamberg, telefonisch unter 0951 84-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Baunach zuständig?

Das Amt ist für Baunach mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Baunach online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Baunach abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Bamberg Hirschaid Memmelsdorf Hallstadt Strullendorf Burgebrach Scheßlitz Stegaurach Litzendorf Bischberg Schlüsselfeld Frensdorf

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank