Finanzamt Bayerfeld-Steckweiler

In der Gemeinde Bayerfeld-Steckweiler, die im Donnersbergkreis in Rheinland-Pfalz angesiedelt ist, ist das Finanzamt Kaiserslautern zuständig. Bürger dieser Gemeinde haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung beim Finanzamt Kaiserslautern einzureichen und sich zu Fragen der steuerlichen Veranlagung sowie der Lohnsteuer beraten zu lassen. Achten Sie darauf, alle Fristen einzuhalten, um mögliche Komplikationen bei der steuerlichen Abwicklung zu vermeiden. Das Finanzamt bietet auch Unterstützung bei der Klärung von Steuerbescheiden und der Einreichung von Belegen. Nutzen Sie unseren praktischen Finanzamt-Finder, um schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge haben kann.

Bayerfeld-Steckweiler im Überblick

Einwohner 639 326 männlich
313 weiblich
Fläche 5,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 199

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Zweitwohnungsteuer wurde am Bodensee erfunden

Die erste Zweitwohnungsteuer Deutschlands führte 1973 die Kurstadt Überlingen am Bodensee ein – damit Ferienhausbesitzer, die Infrastruktur nutzten aber anderswo gemeldet waren, mitzahlten. 1983 bestätigte das Bundesverfassungsgericht sie als zulässige örtliche Aufwandsteuer.

Quelle: Wikipedia – Zweitwohnsitzsteuer

Kaiserslautern

Adresse

Eisenbahnstr. 56
67655 Kaiserslautern

Kontakt

Telefon 0631/36760
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0631/367619500

Finanzamtsnummer

2719

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

67808, 67822

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bayerfeld-Steckweiler

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 500%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Bayerfeld-Steckweiler

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Rheinland-Pfalz sind berücksichtigt.

Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.09.2026
Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Bayerfeld-Steckweiler

Wann hat das Finanzamt Bayerfeld-Steckweiler geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–16:00 Uhr; Do 8:00–18:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Bayerfeld-Steckweiler?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Eisenbahnstr. 56, 67655 Kaiserslautern, telefonisch unter 0631/36760 oder per E-Mail an Poststelle@fa-kl.fin-rlp.de. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Bayerfeld-Steckweiler zuständig?

Das Amt ist für Bayerfeld-Steckweiler mit 2 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Bayerfeld-Steckweiler online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Bayerfeld-Steckweiler abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Rheinland-Pfalz, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Frankelbach Steinbach am Donnersberg Schiersfeld Kaiserslautern Schallodenbach Neuhemsbach Eisenberg (Pfalz) Olsbrücken Schneckenhausen Enkenbach-Alsenborn Ransweiler Sembach

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank