Finanzamt Bebra

In der Gemeinde Bebra, Stadt im Kreis Hersfeld-Rotenburg, Hessen, ist das Finanzamt Hersfeld-Rotenburg für die Steuerangelegenheiten der Bürger zuständig. Wenn Sie in Bebra wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, bietet das Finanzamt wertvolle Unterstützung. Die Mitarbeiter dort helfen Ihnen bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zu wichtigen Themen wie Lohnsteuer und Steuerbescheiden. Achten Sie darauf, die Fristen für die Abgabe Ihrer Steuererklärung einzuhalten, um mögliche Strafen zu vermeiden. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann dazu führen, dass Sie sich an ein anderes Finanzamt wenden müssen. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um das passende Finanzamt für Ihren Wohnort zu finden, falls Sie unsicher sind.

Bebra im Überblick

Einwohner 12.945 6.362 männlich
6.583 weiblich
Fläche 93,7 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 168

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Zweitwohnungsteuer wurde am Bodensee erfunden

Die erste Zweitwohnungsteuer Deutschlands führte 1973 die Kurstadt Überlingen am Bodensee ein – damit Ferienhausbesitzer, die Infrastruktur nutzten aber anderswo gemeldet waren, mitzahlten. 1983 bestätigte das Bundesverfassungsgericht sie als zulässige örtliche Aufwandsteuer.

Quelle: Wikipedia – Zweitwohnsitzsteuer

Hersfeld-Rotenburg

Adresse

Im Stift 7
36251 Bad Hersfeld

Postfach 1451 , 36224 Bad Hersfeld

Kontakt

Telefon 069 2545-2545
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2602

Hinweis

Telefonische Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr. Termine nach Vereinbarung. Internet: www.finanzamt.hessen.de.

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Hersfeld-Rotenburg

IBAN: DE38500000000050001528

BIC: MARKDEF1500

Zuständig für Postleitzahlen

36171, 36172, 36173, 36174, 36179

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bebra

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Bebra

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Hessen sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Bebra

Wie erreiche ich das Finanzamt Bebra?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Im Stift 7, 36251 Bad Hersfeld, telefonisch unter 069 2545-2545. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Bebra zuständig?

Das Amt ist für Bebra mit 5 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Bebra online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Bebra abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Hessen, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Bad Hersfeld Rotenburg a. d. Fulda Heringen (Werra) Ludwigsau Niederaula Alheim Wildeck Schenklengsfeld Philippsthal (Werra) Kirchheim Hauneck Hohenroda

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank