Finanzamt Beiersdorf-Freudenberg

Beiersdorf-Freudenberg ist eine Gemeinde im Kreis Märkisch-Oderland, Brandenburg, deren Bürger sich bei steuerlichen Angelegenheiten an das Finanzamt Strausberg wenden können. Das Finanzamt unterstützt Sie bei der Einreichung Ihrer Einkommensteuererklärung und steht Ihnen bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung zur Verfügung. Zudem bietet es umfassende Informationen zu Lohnsteuer und den Fristen, die Sie einhalten müssen, um Probleme mit Steuerbescheiden zu vermeiden. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg kann es erforderlich sein, ein anderes Finanzamt zu kontaktieren. Nutzen Sie daher unseren Finanzamt-Finder, um schnell das passende Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zu ermitteln. In Beiersdorf-Freudenberg stehen Ihnen die Services des Finanzamts Strausberg zur Verfügung, um Ihre steuerlichen Verpflichtungen effizient zu erfüllen.

Beiersdorf-Freudenberg im Überblick

Einwohner 627 320 männlich
307 weiblich
Fläche 25,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 59

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Oldtimer: 191,73 Euro pauschal – egal welcher Bolide

Wer ein H-Kennzeichen hat, zahlt für seinen Oldtimer eine pauschale Kfz-Steuer von genau 191,73 Euro im Jahr – unabhängig von Hubraum, PS oder CO₂-Ausstoß. Ein V12-Ferrari kostet damit steuerlich genauso viel wie ein alter Käfer.

Quelle: Finanztip

Strausberg

Adresse

Prötzeler Chaussee 12
15344 Strausberg

Kontakt

Telefon 03341 342-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3064

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Strausberg

IBAN: DE38100000000017001504

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

16259

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Beiersdorf-Freudenberg

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Grundsteuer A 250%
Grundsteuer B 310%
Gewerbesteuer 310%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Beiersdorf-Freudenberg

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Brandenburg sind berücksichtigt.

Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.09.2026
Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Beiersdorf-Freudenberg

Wie erreiche ich das Finanzamt Beiersdorf-Freudenberg?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Prötzeler Chaussee 12, 15344 Strausberg, telefonisch unter 03341 342-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Beiersdorf-Freudenberg zuständig?

Das Amt ist für Beiersdorf-Freudenberg mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Beiersdorf-Freudenberg online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Beiersdorf-Freudenberg abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Brandenburg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank