Finanzamt Berg (Hof)

In der Gemeinde Berg, die zum Kreis Hof im Freistaat Bayern gehört, ist das Finanzamt Hof mit Außenstellen für die steuerlichen Anliegen der Bürger zuständig. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt einreichen oder sich online informieren. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zur Lohnsteuer stehen die Mitarbeiter des Finanzamts gerne zur Verfügung. Es ist ratsam, die relevanten Fristen zur Einreichung Ihrer Steuererklärung im Blick zu behalten, um Probleme zu vermeiden. Nutzen Sie zudem unseren Finanzamt-Finder, um schnell und unkompliziert das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort zu finden. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg auch einen Wechsel des zuständigen Finanzamts mit sich bringen kann. Das Finanzamt Hof unterstützt die Bürger von Berg dabei, alle steuerlichen Angelegenheiten erfolgreich zu klären.

Berg im Überblick

Einwohner 1.970 985 männlich
985 weiblich
Fläche 38,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 238

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Quelle: Bayerisches Landesportal

Hof mit Außenstellen

Adresse

Ernst-Reuter-Str. 60
95030 Hof

Postfach 1368 , 95012 Hof

Kontakt

Telefon 09281 929-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09281 929-1500

Finanzamtsnummer

9223

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE25700500000004360690

BIC: BYLADEMMXXX

Zuständig für Postleitzahlen

95180

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Berg

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Grundsteuer A 375%
Grundsteuer B 360%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Berg

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.09.2026
Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Berg

Wann hat das Finanzamt Berg geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–12:00 Uhr; Di 8:00–12:00 Uhr; Mi 8:00–12:00 Uhr; Do 8:00–17:00 Uhr; Fr 8:00–12:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Berg?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Ernst-Reuter-Str. 60, 95030 Hof, telefonisch unter 09281 929-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Berg zuständig?

Das Amt ist für Berg mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Berg online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Berg abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Hof Münchberg Rehau Helmbrechts Naila Schwarzenbach a.d.Saale Oberkotzau Schwarzenbach a.Wald Selbitz Döhlau Bad Steben Konradsreuth

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank