Finanzamt Berghaupten

Berghaupten ist eine Gemeinde im Ortenaukreis, Baden-Württemberg, und fällt unter das Finanzamt Offenburg -14-. Wenn Sie hier wohnen und Unterstützung bei der Einkommensteuererklärung benötigen, ist das Finanzamt Ihr erster Ansprechpartner. Egal, ob Sie Fragen zur Lohnsteuer oder zur steuerlichen Veranlagung haben, die Mitarbeiter des Finanzamts stehen Ihnen zur Verfügung. Sie sollten auch die Fristen beachten, um etwaige Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung zu vermeiden. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg zu einem Wechsel des zuständigen Finanzamts führen kann. Um schnell das richtige Finanzamt für Ihren Wohnort zu finden, nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion. Diese hilft Ihnen, die zuständige Behörde unkompliziert zu ermitteln und Ihre Belege effizient zu verwalten.

Berghaupten im Überblick

Einwohner 955 477 männlich
478 weiblich
Fläche 26,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 208

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Hunde zahlen, Katzen nicht

Die Hundesteuer gibt es in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert – Katzen, Wellensittiche oder Pferde bleiben dagegen steuerfrei. Je nach Gemeinde reicht der Satz von 0 Euro bis über 1.000 Euro im Jahr für einen „Listenhund".

Quelle: Destatis – Rekordeinnahmen Hundesteuer

Offenburg -14-

Adresse

Zeller Str. 1
77654 Offenburg

Postfach 1440 , 77604 Offenburg

Kontakt

Telefon 0781 12026-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0781 12026-1999

Finanzamtsnummer

2814

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE78660000000066001518

BIC: MARKDEF1660

Zuständig für Postleitzahlen

77791

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Berghaupten

?
Grundsteuer A 360%
Grundsteuer B 360%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank