Finanzamt Berghausen

Die Gemeinde Berghausen im Rhein-Lahn-Kreis, Rheinland-Pfalz, ist dem Finanzamt Montabaur-Diez zugeordnet. Einwohner von Berghausen haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung unkompliziert zu erledigen und Fragen zur steuerlichen Veranlagung direkt an das Finanzamt zu richten. Dabei stehen Ihnen die Mitarbeiter bei Themen wie Lohnsteuer, Fristen und den erforderlichen Belegen hilfreich zur Seite. Es ist ratsam, alle wichtigen Unterlagen rechtzeitig einzureichen, um steuerliche Vorteile optimal nutzen zu können. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. Sollten Sie planen, über die Gemeindegrenzen hinweg umzuziehen, beachten Sie, dass Sie möglicherweise ein neues Finanzamt kontaktieren müssen.

Berghausen im Überblick

Einwohner 2.371 1.171 männlich
1.200 weiblich
Fläche 5,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 282

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Der Trauerredner und der schwarze Anzug

Ein Trauerredner wollte seine schwarze Kleidung von der Steuer absetzen – schließlich trage er sie nur im Beruf. Der Bundesfinanzhof entschied 2022: Nein. Ein schwarzer Anzug ist „bürgerliche Kleidung", die theoretisch auch privat getragen werden kann, und damit keine absetzbare typische Berufsbekleidung.

Quelle: BFH, Urteil vom 16.03.2022, VIII R 33/18

Montabaur-Diez

Adresse

Koblenzer Str. 15
56410 Montabaur

Postfach 1461 , 56404 Montabaur

Kontakt

Telefon 02602/1210
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02602/12127099

Finanzamtsnummer

2730

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56368

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Berghausen

?
Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 430%
Gewerbesteuer 401%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank