Finanzamt Berglen

Berglen ist eine Gemeinde im Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg, die dem Finanzamt Waiblingen zugeordnet ist. Wenn Sie in Berglen wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt bei Ihrem Finanzamt einreichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung beraten lassen. Das Finanzamt Waiblingen hilft Ihnen bei den Themen Lohnsteuer, Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und der Klärung von Steuerbescheiden. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld zu informieren. Nutzen Sie auch unseren Finanzamt-Finder, um schnell das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort zu ermitteln und Ihre steuerlichen Angelegenheiten effizient zu erledigen.

Berglen im Überblick

Einwohner 479 259 männlich
220 weiblich
Fläche 23,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Pferd 7 %, Esel 19 %

Lebende Pferde werden mit ermäßigten 7 % Mehrwertsteuer besteuert, lebende Esel dagegen mit vollen 19 %. Kurioserweise fallen Maultiere und Maulesel – Kreuzungen aus beiden – wieder unter die 7 %.

Quelle: evangelisch.de

Waiblingen

Adresse

Fronackerstr. 77
71332 Waiblingen

Kontakt

Telefon 07151/9550
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07151/955200

Finanzamtsnummer

2890

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE34600000000060201500

BIC: MARKDEF1600

Zuständig für Postleitzahlen

73661, 73663

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Berglen

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Grundsteuer A 380%
Grundsteuer B 380%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Berglen

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.09.2026
Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Berglen

Wie erreiche ich das Finanzamt Berglen?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Fronackerstr. 77, 71332 Waiblingen, telefonisch unter 07151/9550. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Berglen zuständig?

Das Amt ist für Berglen mit 2 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Berglen online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Berglen abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Fellbach Leutenbach Korb Waiblingen Weinstadt Kernen im Remstal Schwaikheim Winnenden

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank