Finanzamt Berkenbrück

Berkenbrück, eine Gemeinde im Kreis Oder-Spree, Bundesland Brandenburg, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Frankfurt (Oder). Wenn Sie in Berkenbrück leben, können Sie dort Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung an die Fachkräfte des Finanzamtes wenden. Auf diese Weise erhalten Sie auch wertvolle Informationen zur Lohnsteuer und zu den Fristen, die bei der Abgabe von Steuererklärungen zu beachten sind. Zudem kann das Finanzamt Ihnen helfen, Steuerbescheide zu überprüfen oder Belege einzureichen. Beachten Sie bitte, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Um das Finanzamt für Ihren Wohnort zu finden, nutzen Sie unsere praktische Finanzamt-Suchfunktion.

Berkenbrück im Überblick

Einwohner 1.071 523 männlich
548 weiblich
Fläche 17,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 63

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Leitungswasser 7 %, Mineralwasser 19 %

Wer Wasser aus dem Hahn trinkt, zahlt 7 % Mehrwertsteuer; abgefülltes Mineralwasser kostet dagegen 19 %. Auch beim Obst zeigt sich die Logik-Lücke: Der Apfel ist mit 7 % begünstigt, der Apfelsaft mit 19 % belegt.

Quelle: taz

Frankfurt (Oder)

Adresse

Müllroser Chaussee 53
15236 Frankfurt (Oder)

Kontakt

Telefon 0335 60676-1399
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3061

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Frankfurt (Oder)

IBAN: DE92100000000017001502

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

15518

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Berkenbrück

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Grundsteuer A 610%
Grundsteuer B 360%
Gewerbesteuer 300%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank