Finanzamt Bernried am Starnberger See

Die Gemeinde Bernried am Starnberger See im Kreis Weilheim-Schongau, im Freistaat Bayern, ist dem Finanzamt Weilheim-Schongau zugeordnet. Die zuständigen Beamten stehen Ihnen zur Seite, wenn es um die Einreichung Ihrer Einkommensteuererklärung geht. Sie können sowohl Unterlagen persönlich abgeben als auch Fragen zur steuerlichen Veranlagung klären. Achten Sie darauf, bei Änderungen in Ihrer finanziellen Situation oder bei der Erstellung von Steuerbescheiden rechtzeitig Kontakt aufzunehmen. Auch Belege, die für Ihre Steuererklärung wichtig sind, können bei Ihrem Finanzamt angefragt werden. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden. Denken Sie daran, dass ein Umzug über Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Sie verantwortlich wird. Es ist also ratsam, sich vor einem Umzug zu informieren und gegebenenfalls rechtzeitig zu handeln.

Bernried am Starnberger See im Überblick

Einwohner 2.420 1.140 männlich
1.280 weiblich
Fläche 13,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 225

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Köln besteuert Sex pro Quadratmeter

Köln erhebt eine „Steuer auf Vergnügungen sexueller Art": Betreiber von Bordellen oder Studios zahlen pro Öffnungstag 3 Euro für je 10 m² Geschäftsfläche – auch für Flure und Wartebereiche. Die Stadt nahm damit schon über eine Million Euro im Jahr ein.

Quelle: Stadt Köln

Weilheim-Schongau

Adresse

Hofstr. 23
82362 Weilheim

Postfach 1264 , 82352 Weilheim

Kontakt

Telefon 0881 184-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0881 184-500

Finanzamtsnummer

9168

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.30 – 12.30 Uhr
Di. 07.30 – 12.30 Uhr
Mi. 07.30 – 12.30 Uhr
Do. 07.30 – 12.30 Uhr
Fr. 07.30 – 12.30 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Servicezentrum Donnerstag zusätzlich von November – April von 13:30 – 16:30 Uhr
Online-Terminvereinbarung:
www.elster.de/eportal/uebersichtservicezentren
oder telefonisch:
Dienststelle Weilheim: 0881/184-132
Außenstelle Schongau: 0881/184-311

Bankverbindung

SPARKASSE OBERLAND

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE15703510300000020149

BIC: BYLADEM1WHM

Zuständig für Postleitzahlen

82347

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bernried am Starnberger See

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 320%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Bernried am Starnberger See

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Bernried am Starnberger See

Wann hat das Finanzamt Bernried am Starnberger See geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 7:30–12:30 Uhr; Di 7:30–12:30 Uhr; Mi 7:30–12:30 Uhr; Do 7:30–12:30 Uhr; Fr 7:30–12:30 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Bernried am Starnberger See?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Hofstr. 23, 82362 Weilheim, telefonisch unter 0881 184-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Bernried am Starnberger See zuständig?

Das Amt ist für Bernried am Starnberger See mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Bernried am Starnberger See online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Bernried am Starnberger See abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Weilheim i.OB Penzberg Peißenberg Schongau Peiting Hohenpeißenberg Polling Wielenbach Altenstadt Seeshaupt Steingaden Huglfing

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank