Finanzamt Bernsdorf (Bautzen)

Die Stadt Bernsdorf im Kreis Bautzen im Freistaat Sachsen hat das Finanzamt Hoyerswerda als zuständige Behörde für steuerliche Angelegenheiten. Wenn Sie in Bernsdorf wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, ist das Finanzamt Hoyerswerda der richtige Ansprechpartner. Hier erhalten Sie auch Antworten auf Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zur Lohnsteuer. Es ist wichtig, die Fristen im Blick zu behalten, um Probleme mit Ihren Steuerbescheiden zu vermeiden. Sollten Sie in eine andere Gemeinde umziehen, beachten Sie, dass sich damit auch das zuständige Finanzamt ändern kann. Um einfach und schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Ihre neue Adresse zuständig ist, können Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion nutzen. So sind Sie bestens informiert und können Ihre steuerlichen Pflichten unkompliziert erfüllen.

Bernsdorf im Überblick

Einwohner 6.242 3.104 männlich
3.138 weiblich
Fläche 59,9 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 155

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Den Polizeihund von der Steuer absetzen

Ein Polizei-Hundeführer, der seinen Diensthund (Schutz- und Sprengstoffspürhund) zuhause versorgen musste, darf die Kosten dafür voll als Werbungskosten absetzen. Der Bundesfinanzhof urteilte: Hundeführer und Diensthund bilden eine „funktionale Einheit".

Quelle: Bundesfinanzhof

Hoyerswerda

Adresse

Pforzheimer Platz 1
02977 Hoyerswerda

Postfach 1162 , 02961 Hoyerswerda

Kontakt

Telefon 03571 460-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03571 460-1050

Finanzamtsnummer

3213

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 07.30 – 15.30 Uhr
Di. 07.30 – 17.00 Uhr
Mi. 07.30 – 13.00 Uhr
Do. 07.30 – 18.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Hoyerswerda

IBAN: DE81860000000086001527

BIC: MARKDEF1860

Zuständig für Postleitzahlen

02994

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bernsdorf

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Grundsteuer A 300%
Grundsteuer B 380%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Aktuelle Steuertermine für Bernsdorf

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Sachsen sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Bernsdorf

Wann hat das Finanzamt Bernsdorf geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 7:30–15:30 Uhr; Di 7:30–17:00 Uhr; Mi 7:30–13:00 Uhr; Do 7:30–18:00 Uhr; Fr 7:30–12:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Bernsdorf?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Pforzheimer Platz 1, 02977 Hoyerswerda, telefonisch unter 03571 460-0 oder per E-Mail an poststelle@fa-hoyerswerda.smf.sachsen.de. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Bernsdorf zuständig?

Das Amt ist für Bernsdorf mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Bernsdorf online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Bernsdorf abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Sachsen, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Hoyerswerda / Wojerecy Radeberg Kamenz / Kamjenc Ottendorf-Okrilla Großröhrsdorf Lauta Pulsnitz Wittichenau / Kulow Lohsa / Łaz Arnsdorf Königsbrück Wachau

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank