Finanzamt Bescheid

In der Gemeinde Bescheid, die zum Kreis Trier-Saarburg in Rheinland-Pfalz gehört, ist das Finanzamt Trier ansprechbar. Die Bürger können hier ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Hilfe bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Es ist wichtig, alle notwendigen Belege und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten. Das Finanzamt informiert Sie zudem über Fristen, die unbedingt eingehalten werden sollten. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort der richtige Ansprechpartner ist, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge haben kann, was es ratsam macht, sich frühzeitig über neue Ansprechpartner zu informieren.

Bescheid im Überblick

Einwohner 408 203 männlich
205 weiblich
Fläche 11,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 199

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Leitungswasser 7 %, Mineralwasser 19 %

Wer Wasser aus dem Hahn trinkt, zahlt 7 % Mehrwertsteuer; abgefülltes Mineralwasser kostet dagegen 19 %. Auch beim Obst zeigt sich die Logik-Lücke: Der Apfel ist mit 7 % begünstigt, der Apfelsaft mit 19 % belegt.

Quelle: taz

Trier

Adresse

Hubert-Neuerburg-Str. 1
54290 Trier

Postfach 1760 , 54207 Trier

Kontakt

Telefon 0651/93600
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0651/936034900

Finanzamtsnummer

2742

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 07.30 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 07.30 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

54413

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bescheid

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Bescheid

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Rheinland-Pfalz sind berücksichtigt.

Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.09.2026
Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Bescheid

Wann hat das Finanzamt Bescheid geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 7:30–16:00 Uhr; Do 7:30–18:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Bescheid?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Hubert-Neuerburg-Str. 1, 54290 Trier, telefonisch unter 0651/93600 oder per E-Mail an Poststelle@fa-tr.fin-rlp.de. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Bescheid zuständig?

Das Amt ist für Bescheid mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Bescheid online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Bescheid abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Rheinland-Pfalz, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Köwerich Pölich Wiltingen Ralingen Schöndorf Schömerich Schleich Onsdorf Kastel-Staadt Schillingen Welschbillig Hermeskeil

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank