Finanzamt Biberach an der Riß

Als Einwohner von Biberach an der Riß, Stadt im Kreis Biberach, Baden-Württemberg, sind Sie dem Finanzamt Biberach zugeordnet. Dieses Finanzamt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung unkompliziert einzureichen und beantwortet Ihre Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Um rechtzeitig alle relevanten Dokumente und Belege vorzubereiten, ist es wichtig, die Fristen für die Einreichung der Steuererklärung im Blick zu haben. Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde könnte sich die Zuständigkeit zum Finanzamt ändern, daher ist es ratsam, sich darüber zu informieren. Unser Finanzamt-Finder zeigt Ihnen schnell, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. Das Finanzamt Biberach unterstützt die Bürger in Biberach an der Riß auch bei Fragen zu Lohnsteuern und Steuerbescheiden, um Ihnen ein reibungsloses Steuererlebnis zu ermöglichen.

Biberach an der Riß im Überblick

Einwohner 868 445 männlich
423 weiblich
Fläche 4,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 205

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Das Branntweinmonopol zahlte drauf

Fast 100 Jahre lang regelte das Branntweinmonopol (ab 1919) den deutschen Schnaps-Markt. Am Ende war es ein Verlustgeschäft: Statt Einnahmen kostete es den Bund rund 80 Mio. Euro Zuschüsse pro Jahr. 2018 wurde es abgeschafft, die Beamten wechselten zum Zoll.

Quelle: Bundesfinanzministerium

Biberach

Adresse

Bahnhofstr. 11
88400 Biberach

Kontakt

Telefon 07351/590
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07351/591119

Finanzamtsnummer

2854

Öffnungszeiten

Kundenzentrum, Bahnhofstr. 13:

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

KREISSPARKASSE BIBERACH

IBAN: DE27654500700000000017

BIC: SBCRDE66XXX

Zuständig für Postleitzahlen

88381, 88382, 88383, 88384, 88385, 88386, 88387, 88388, 88389, 88392, 88393, 88394, 88395, 88396, 88397, 88398, 88399, 88400

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Biberach an der Riß

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Grundsteuer A 275%
Grundsteuer B 275%
Gewerbesteuer 310%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Biberach an der Riß

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Biberach an der Riß

Wie erreiche ich das Finanzamt Biberach an der Riß?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Bahnhofstr. 11, 88400 Biberach, telefonisch unter 07351/590. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Biberach an der Riß zuständig?

Das Amt ist für Biberach an der Riß mit 18 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Biberach an der Riß online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Biberach an der Riß abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank