Finanzamt Biburg

Die Gemeinde Biburg im Kreis Kelheim, Freistaat Bayern, hat das Finanzamt Kelheim als zuständige Behörde. Als Bürger von Biburg können Sie dort beispielsweise Ihre Einkommensteuererklärung einreichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer stehen Ihnen die Mitarbeiter des Finanzamts gerne zur Verfügung. Es ist wichtig, die Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen zu beachten, um mögliche Nachteile zu vermeiden. Zudem erhalten Sie hier Ihre Steuerbescheide und können erforderliche Belege einreichen oder abholen. Nutzen Sie auch unseren Finanzamt-Finder, um schnell und einfach das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Ihre steuerlichen Angelegenheiten zuständig wird.

Biburg im Überblick

Einwohner 1.401 713 männlich
688 weiblich
Fläche 14,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 227

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Bundesrechnungshof: zu viele „Oldtimer" im Alltag

Der Bundesrechnungshof rügt das H-Kennzeichen-Privileg: Statt der 1997 erwarteten 135.000 Fahrzeuge gibt es heute fast 400.000 – eine Verdreifachung. Dem Staat entgehen dadurch rund 170 Mio. Euro pro Jahr, weil viele „Oldtimer" als Alltagsautos gefahren werden.

Quelle: auto motor und sport

Kelheim

Adresse

Klosterstr. 1
93309 Kelheim

Kontakt

Telefon 09441 201-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09441 201-201

Finanzamtsnummer

9126

Öffnungszeiten

Servicezentrum Klosterstr. 2:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Online-Terminvereinbarung:
www.elster.de/eportal/uebersichtservicezentren
oder telefonisch: 09441/201-262

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE64750000000074301502

BIC: MARKDEF1750

Zuständig für Postleitzahlen

93354

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Biburg

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank