Finanzamt Bickenbach

Die Gemeinde Bickenbach im Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheinland-Pfalz, wird vom Finanzamt Koblenz betreut. Als Einwohner von Bickenbach haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung bequem online oder in schriftlicher Form einzureichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung, Lohnsteuer und den zugehörigen Fristen können Sie sich gerne an das Finanzamt Koblenz wenden, das Ihnen bei Ihren Anliegen kompetent zur Seite steht. Denken Sie daran, rechtzeitig Ihre Steuererklärung einzureichen, um nicht in Schwierigkeiten zu geraten. Ein Umzug kann dazu führen, dass ein anderes Finanzamt zuständig wird, weshalb es ratsam ist, dies im Blick zu behalten. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, können Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion nutzen, die Ihnen schnell die Informationen liefert, die Sie benötigen.

Bickenbach im Überblick

Einwohner 2.527 1.295 männlich
1.232 weiblich
Fläche 51,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 286

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Oldtimer: 191,73 Euro pauschal – egal welcher Bolide

Wer ein H-Kennzeichen hat, zahlt für seinen Oldtimer eine pauschale Kfz-Steuer von genau 191,73 Euro im Jahr – unabhängig von Hubraum, PS oder CO₂-Ausstoß. Ein V12-Ferrari kostet damit steuerlich genauso viel wie ein alter Käfer.

Quelle: Finanztip

Koblenz

Adresse

Ferdinand-Sauerbruch-Str. 19
56073 Koblenz

Postfach 709 , 56007 Koblenz

Kontakt

Telefon 0261/49310
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0261/493120090

Finanzamtsnummer

2722

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56291

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bickenbach

?
Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank