Finanzamt Bickendorf

Die Gemeinde Bickendorf gehört zum Eifelkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz und wird vom Finanzamt Bitburg-Prüm betreut. Wenn Sie in Bickendorf wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einreichen. Darüber hinaus beantwortet das Finanzamt Fragen zur steuerlichen Veranlagung, Lohnsteuer sowie zu Fristen und der notwendigen Einreichung von Belegen. Um festzustellen, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, können Sie ganz bequem unsere Finanzamt-Suchfunktion nutzen. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann bedeuten, dass Sie ein anderes Finanzamt ansprechen müssen. Das Finanzamt Bitburg-Prüm ist Ihre zentrale Anlaufstelle für alle steuerlichen Anliegen der Einwohner von Bickendorf.

Bickendorf im Überblick

Einwohner 495 242 männlich
253 weiblich
Fläche 5,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 196

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die „Steuer, die Napoleon schlug"

Die erste moderne Einkommensteuer der Welt führte der britische Premier William Pitt der Jüngere 1799 ein – ausdrücklich, um den Krieg gegen Napoleon zu finanzieren. Sie galt als „Königin der Steuern" und wurde 1816, ein Jahr nach Waterloo, zunächst wieder abgeschafft.

Quelle: Wikipedia – Einkommensteuer (Vereinigtes Königreich)

Bitburg-Prüm

Adresse

Kölner Straße 20
54634 Bitburg

Postfach 1252 , 54622 Bitburg

Kontakt

Telefon 06561/6030
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06561/60315090

Finanzamtsnummer

2710

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Bitburg-Prüm

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

54636

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bickendorf

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Grundsteuer A 365%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank