Finanzamt Biebelnheim

Biebelnheim liegt im Kreis Alzey-Worms in Rheinland-Pfalz und ist dem Finanzamt Bingen-Alzey zugeordnet. Wenn Sie in Biebelnheim wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, haben Sie die Möglichkeit, dies direkt beim zuständigen Finanzamt zu tun. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder Informationen zur Lohnsteuer bietet das Finanzamt Bingen-Alzey umfangreiche Hilfestellungen. Es ist wichtig, die Fristen für die Einreichung Ihrer Steuerunterlagen im Blick zu behalten, um keine Nachteile zu erfahren. Falls Sie in eine andere Gemeinde umziehen, könnte sich die Zuständigkeit Ihres Finanzamtes ändern. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um schnell und unkompliziert die für Ihren neuen Wohnort zuständige Behörde zu finden. Das Finanzamt Bingen-Alzey steht den Bürgern von Biebelnheim kompetent zur Seite.

Biebelnheim im Überblick

Einwohner 3.394 1.611 männlich
1.783 weiblich
Fläche 27,8 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 197

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Der „Soli": geplant für ein Jahr, geblieben für Jahrzehnte

Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 eingeführt und war ursprünglich auf nur ein Jahr befristet – finanziert werden sollten u.a. deutsche Lasten aus dem Zweiten Golfkrieg. 1993 und 1994 wurde er gar nicht erhoben, ab 1995 dann unbefristet zur Finanzierung der deutschen Einheit – und er existiert bis heute.

Quelle: bpb – 30 Jahre Solidaritätszuschlag

Bingen-Alzey

Adresse

Rochusallee 10
55411 Bingen

Kontakt

Telefon 06721/7060
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06721/70614080

Finanzamtsnummer

2708

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55234

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Biebelnheim

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 565%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank