Finanzamt Biebern

In der Gemeinde Biebern, die im Rhein-Hunsrück-Kreis in Rheinland-Pfalz liegt, ist das Finanzamt Simmern-Zell zuständig. Wenn Sie hier wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, können Sie dies sowohl elektronisch als auch per Post tun. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung, den Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen oder zur Lohnsteuer können Sie sich an das Finanzamt Simmern-Zell wenden. Achten Sie darauf, alle erforderlichen Belege rechtzeitig einzureichen, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen kann dazu führen, dass ein anderes Finanzamt für Ihre steuerlichen Belange zuständig wird. Um sicherzustellen, dass Sie immer das richtige Finanzamt kontaktieren, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, der Ihnen hilft, Ihren zuständigen Ansprechpartner schnell zu finden.

Biebern im Überblick

Einwohner 62.993 31.307 männlich
31.686 weiblich
Fläche 78,4 km²
Gemeindetyp Große Kreisstadt
Bundestagswahlkreis 284

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Die Steuer-ID begleitet ein Leben lang – ab der Geburt

Jeder in Deutschland Gemeldete bekommt eine 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer – Neugeborene automatisch innerhalb von drei Monaten nach der Geburt. Sie bleibt lebenslang gleich, auch bei Umzug, Heirat oder Namensänderung, und ist eine „nicht-sprechende" Nummer ohne versteckte Infos.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern

Simmern-Zell

Adresse

Schlossstr. 42
56856 Zell

Kontakt

Telefon 06761/8550
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06761/85532053

Finanzamtsnummer

2740

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55471

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Biebern

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank