Finanzamt Biedershausen

Die Gemeinde Biedershausen im Kreis Südwestpfalz in Rheinland-Pfalz gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Pirmasens. Bewohner von Biedershausen können ihre Einkommensteuererklärung bequem und direkt bei diesem Finanzamt einreichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung, Lohnsteuer oder zu Fristen können Sie sich jederzeit an die kompetenten Mitarbeiter des Finanzamts Pirmasens wenden. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann dazu führen, dass Sie sich an ein anderes Finanzamt wenden müssen. Stellen Sie sicher, dass Sie über die zuständige Behörde für Ihren Wohnort informiert sind, indem Sie unsere Finanzamt-Finder-Funktion nutzen. Das Finanzamt Pirmasens unterstützt Sie auch bei der Klärung von Steuerbescheiden und der Einreichung von Belegen, damit Ihre steuerlichen Angelegenheiten reibungslos ablaufen.

Biedershausen im Überblick

Einwohner 101 50 männlich
51 weiblich
Fläche 2,6 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 199

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Tübingens Verpackungssteuer – höchstrichterlich abgesegnet

Seit 2022 verlangt Tübingen eine Steuer auf Einweg-Verpackungen, -Geschirr und -Besteck (z.B. 50 Cent pro Coffee-to-go-Becher). Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Steuer im Januar 2025 für zulässig – seither denken bundesweit zahlreiche Kommunen über eigene Verpackungssteuern nach.

Quelle: Bundesverfassungsgericht

Pirmasens

Adresse

Kaiserstr. 2
66955 Pirmasens

Kontakt

Telefon 06331/7110
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06331/71130950

Finanzamtsnummer

2735

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

66917

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Biedershausen

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank