Finanzamt Biedesheim

In Biedesheim, einer Gemeinde im Donnersbergkreis in Rheinland-Pfalz, ist das Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden zuständig. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Biedesheim haben und Ihre Einkommensteuererklärung erstellen möchten, wenden Sie sich an das Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden. Dort erhalten Sie Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung, der Lohnsteuer und den Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen. Achten Sie darauf, alle notwendigen Belege rechtzeitig einzureichen, um mögliche Verzögerungen und Komplikationen zu verhindern. Das Finanzamt steht Ihnen auch zur Verfügung, wenn es um Fragen zu Steuerbescheiden geht. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um schnell das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde einen Wechsel des zuständigen Finanzamts nach sich ziehen kann.

Biedesheim im Überblick

Einwohner 335 162 männlich
173 weiblich
Fläche 2,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 199

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

„Geld stinkt nicht" – die römische Urinsteuer

Der römische Kaiser Vespasian (69–79 n. Chr.) erhob eine Steuer auf Urin aus öffentlichen Latrinen, der zum Gerben und Wäschewaschen begehrt war. Als sein Sohn die schmutzige Geldquelle kritisierte, hielt Vespasian ihm eine Münze unter die Nase – daher stammt der bis heute geflügelte Satz „Pecunia non olet" („Geld stinkt nicht").

Quelle: Wikipedia – Pecunia non olet

Worms-Kirchheimbolanden

Adresse

Karlsplatz 6
67549 Worms

Kontakt

Telefon 06241/30460
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06241 3046-65700

Finanzamtsnummer

2744

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

67308

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Biedesheim

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Grundsteuer A 361%
Grundsteuer B 500%
Gewerbesteuer 381%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank